Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen am 08.07.2014 zugeleitet.

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Selfkant mit Beschluss vom … folgende Haus­halts­sat­zung erlas­sen:

 

 

                                                                         § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                             15.415.900 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                              16.874.850 €

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

lfd. Verwaltungstätigkeit auf                                                                         14.544.600 €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

lfd. Verwaltungstätigkeit auf                                                                         14.901.250 €

 

 

 

    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

    Investitionstätigkeit auf                                                                                    1.271.300 €

    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

    Investitionstätigkeit auf                                                                                    3.576.500 €

 

    dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

    Finanzierungstätigkeit auf                                                                                            0 €

    dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

    Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 103.100 €

 

festgesetzt.

 

 

                                                                         § 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

                                                                         § 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Lei­stung von Investitions-zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                  4.537.600 €

festgesetzt.

 

 

                                                                         § 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraus-

sichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                          0 €

 

und

 

die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraus-

sichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                            1.458.950 €

festgesetzt.

 

 

                                                                         § 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge­nom­men werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                  2.500.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

                                                                         § 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v. H.

   1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                              445 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf                                                                                            416 v. H.

 

Die Hebesätze sind durch Satzung vom 12.12.2012 festgesetzt worden.

 

 

                                                                         § 7

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.

 

 

                                                                         § 8

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (k. u.) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen in Stellen niedrigerer Entgeltgruppen umzuwandeln.

 

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (k. w.) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen nicht mehr zu besetzen.

 

 

Der Bürgermeister und die im Rat vertretenen Fraktionen nahmen Stellung zum Haushalt. Die Haushaltsreden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Tellers erklärte für die Fraktion die GRÜNEN, dass er nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung kein Urteil erlauben werde.

 

Nach den Reden nahm der Bürgermeister kurz Stellung zu einzelnen Punkten der Haushaltsreden.

 

Nach eingehender Diskussion ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen

1 Enthaltung