Beschlussvorschlag:
- Auf den vom reduzierten Plangebiet umfassten (Teilflächen) Grundstücken Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29 und 194 soll der Bebauungsplan wie folgt dargestellt werden:
a. Teilfläche des Grundstückes Nr. 194
Mischgebiet
- Teilfläche des Grundstückes Nr.
194
Fläche für Gemeinbedarf
c.
Grundstücke
Flur 5, Nr. 29 sowie Teilflächen des Grundstückes Flur 3 Nr. 699
Verkehrsfläche
- Desweiteren beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg –
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
- die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg, – beschlossen.
Demnach umfasst das Plangebiet (Teilflächen) der Grundstücke Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 699 sowie Flur 5, Nr. 29, 162, 194 und 195.
Die Planung sah vor, auf einer Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, ein Mischgebiet, zu realisieren.
Auf einer weiteren Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Nr. 194, sollte eine Fläche für Gemeinbedarf und auf der Teilfläche der vorgenannten Grundstücke Nr. 162, 194, 195, eine Fläche für So- Gebiet dargestellt werden.
Außerdem soll auf der Teilfläche des vorgenannten Grundstückes Flur 5, Nr. 29, sowie auf Teilflächen des Grundstückes Flur 3, Nr. 699, Verkehrsfläche ausgewiesen werden.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21/ 2014 vom 25. Mai 2014 wurde das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – eingeleitet.
Während der Beteiligung der
Behörden wurde seitens der Aufsichtsbehörde immer wieder angeregt, die auf den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg entfallende SO- Fläche aus diesem
Bebauungsplan herauszunehmen und im Rahmen einer Erweiterung des Geltungsbereiches
des Vorhaben und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1/97 – Nahversorgungszentrum
Tüddern –, diesem zuzuschlagen.
Aus den vorgenannten Gründen wird deshalb der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, die ursprünglich im Geltungsbereich auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194 vorgesehenen SO- Fläche aus dem Planbereich herauszunehmen.
Unter Berücksichtigung des vorstehenden wird nunmehr der Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant empfohlen, das Plangebeit des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – zu verringern und hierzu die in der nachstehend aufgeführten Beschlussempfehlung konkretisierten Beschlüsse zu fassen. Diesbezüglich wird auf die der Einladung als Anlage beigefügte Planzeichnung verwiesen.
Es ergingen keine Wortmeldungen.
Alsdann ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig