Beschlussvorschlag:
Herr Corsten rief den Tagesordnungspunkt Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 auf und bat um Wortmeldungen.
Von Seiten der CDU-Fraktion beantragte Herr Ruers die Vertagung des Tagesordnungspunktes in die Sitzung der Gemeindevertretung.
Herr Corsten ließ über den Vertagungsantrag abstimmen.
Sachverhalt:
Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit ihren Anlagen am 08.07.2014 zugeleitet.
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Selfkant mit Beschluss vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 15.415.900 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 16.874.850 €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
lfd. Verwaltungstätigkeit auf 14.544.600 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
lfd. Verwaltungstätigkeit auf 14.901.250 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 1.271.300 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 3.576.500 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 0 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 103.100 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-zahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
4.537.600 €
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraus-
sichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0 €
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraus-
sichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.458.950 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.500.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 445 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 416 v. H.
Die Hebesätze sind durch Satzung vom 12.12.2012 festgesetzt worden.
§ 7
Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8
Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (k. u.) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen in Stellen niedrigerer Entgeltgruppen umzuwandeln.
Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (k. w.) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen nicht mehr zu besetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig