Sachverhalt:
Der Bürgermeister übernimmt die Sitzungsleitung und verpflichtet gemäß § 67 Abs. 3
GO die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung.
Die einzuführenden Ratsmitglieder verpflichten sich wie folgt :
„Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.
Der Bürgermeister nahm die Verpflichtung bei allen anwesenden Gemeindevertretern vor. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift gefertigt.