ALLGEMEINES
Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Gemeindevertretung zu ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.
Gemäß § 47 Abs. 1 GO NW muss die
erste Sitzung innerhalb von sechs Wochen nach der Beginn der Wahlzeit stattfinden.
Die Sitzung wird vom Bürgermeister geleitet.