Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Sportplatz in Schalbruch wird einmalig vom gemeindlichen Bauhof gemäht.

Der FC Victoria Schalbruch soll Bescheinigungen über gemeldete Mannschaften beibringen, um den Spielbetrieb nachzuweisen.

Der Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss soll in seiner nächsten Sitzung bei einem Ortstermin einen Eindruck vom Zustand des Platzes verschaffen. Die Überarbeitung der Sportplätze soll auch konzeptionell im gesamten Gemeindegebiet überdacht werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.02.2014 hat der FC Victoria Schalbruch einen Antrag auf Überarbeitung des Sportplatzes in Schalbruch gestellt. Das Schreiben ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Im Schreiben wird angeführt, dass sich die Sportvereine Schalbruch, Tüddern und Süsterseel im Jahr 2013 zu einer Sportgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Da die Fußballplätze in Süsterseel und Tüddern durch den intensiven Spielbetrieb voll ausgelastet sind, konnten nicht alle Mannschaften hier die erforderlichen Trainingseinheiten und Pflichtspiele durchführen. Deshalb ist man im Jahr 2013 mehrfach auf den Sportplatz Schalbruch ausgewichen. Seit dem Jahr 2014 hat der FC Victoria Schalbruch wieder eine Bambini-Mannschaft.

 

Der Sportplatz Schalbruch wurde in den letzten Jahren nicht mehr regelmäßig unterhalten. Dies hat dazu geführt, dass sich der Platz in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Spieler haben schon mehrfach auf gefährliche Stellen hingewiesen und es ist auch schon zu Verletzungen gekommen.

 

Kostenvoranschläge zur Überarbeitung des Sportplatzes waren ebenfalls der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales der Gemeinde Selfkant hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, den Sportvereinen zur Überarbeitung der genutzten Sportplätze jährlich 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Es sollte jedoch im eigenen Interesse der Sportvereine liegen, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten Zustand zu erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend zu verwenden. Diese Regelung wurde zunächst probeweise für drei Jahre praktiziert und im Jahr 2013 endgültig festgeschrieben.

 

Der Bürgermiester erläuterte den Sachverhalt und bat um Wortmeldungen.

 

Nach kurzer Diskussion wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig