Beschlussvorschlag:
Der Sportplatz in
Schalbruch wird einmalig vom gemeindlichen Bauhof gemäht.
Der FC Victoria
Schalbruch soll Bescheinigungen über gemeldete Mannschaften beibringen, um den
Spielbetrieb nachzuweisen.
Der Verkehrs-, Bau-
und Umweltausschuss soll in seiner nächsten Sitzung bei einem Ortstermin einen
Eindruck vom Zustand des Platzes verschaffen. Die Überarbeitung der Sportplätze
soll auch konzeptionell im gesamten Gemeindegebiet überdacht werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.02.2014 hat der FC Victoria Schalbruch einen Antrag
auf Überarbeitung des Sportplatzes in Schalbruch gestellt. Das Schreiben ist
der Einladung als Anlage beigefügt.
Im Schreiben wird angeführt, dass sich die Sportvereine Schalbruch,
Tüddern und Süsterseel im Jahr 2013 zu einer Sportgemeinschaft zusammengeschlossen
haben. Da die Fußballplätze in Süsterseel und Tüddern durch den intensiven
Spielbetrieb voll ausgelastet sind, konnten nicht alle Mannschaften hier die
erforderlichen Trainingseinheiten und Pflichtspiele durchführen. Deshalb ist
man im Jahr 2013 mehrfach auf den Sportplatz Schalbruch ausgewichen. Seit dem
Jahr 2014 hat der FC Victoria Schalbruch wieder eine Bambini-Mannschaft.
Der Sportplatz Schalbruch wurde in den letzten Jahren nicht mehr
regelmäßig unterhalten. Dies hat dazu geführt, dass sich der Platz in einem
sehr schlechten Zustand befindet. Die Spieler haben schon mehrfach auf
gefährliche Stellen hingewiesen und es ist auch schon zu Verletzungen gekommen.
Kostenvoranschläge zur Überarbeitung des Sportplatzes waren ebenfalls der
Einladung als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales der Gemeinde
Selfkant hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, den
Sportvereinen zur Überarbeitung der genutzten Sportplätze jährlich 355,00 € je
Sportplatz als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Es sollte jedoch im eigenen
Interesse der Sportvereine liegen, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt
in einem guten Zustand zu erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend
zu verwenden. Diese Regelung wurde zunächst probeweise für drei Jahre
praktiziert und im Jahr 2013 endgültig festgeschrieben.
Der Bürgermiester erläuterte den Sachverhalt und bat um Wortmeldungen.
Nach kurzer Diskussion wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig