Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden sowie der 2. Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die Änderung Nr. N8 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

Im Rahmen dieser Änderung soll auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfmischgebiet (MD) geändert werden.

 


A.           Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 4. September 2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren N8 – Wehr, West – einzuleiten.

 

Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant wurde das Änderungsverfahren, allerdings dem Gebietstypus des vorhandenen umliegenden Baubestandes folgend, mit der neuen Darstellung eines „Dorfmischgebietes“ (MD) fortgeführt.

 

Die  Änderung (mit der Darstellung eines Dorfmischgebietes) wurde nach Durchführung des Verfahrens durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 28. Mai 2013 beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

Im Nachgang wurde festgestellt, dass die nach dem Prüfverfahren verifizierte Darstellung als „Dorfmischgebiet“ nicht in den Beschluss des Gemeinderates zur Änderung des FNP eingeflossen war.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln war es aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren daher angezeigt, den Änderungsbeschluss aufzuheben und das Änderungsverfahren nach einem geänderten Beschluss fortzuführen.

 

Aus diesem Grunde beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant am 15. Oktober 2013

 

1.            Den Änderungsbeschluss vom 28. Mai 2013 zum FNP-Verfahren Nr. N8 aufzuheben.

 

2.            Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde soll auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfmischgebiet“ (MD) geändert werden und hierzu wird das Änderungsverfahren Nr. N8 zum Flächennutzungsplan  mit einer erneuten Offenlage des Planentwurfes fortgeführt.

 

3.            Zum fortzuführenden FNP-Verfahren Nr. N8 – Wehr, West – noch einmal

-              die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

                sowie    

-              die erneute Offenlage des Planentwurfes und seiner Anlagen nach § 3 Abs. 2 BauBG

                               durchzuführen.

 

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die 2. Offenlage des geänderten Planentwurfes informiert und es wurde unter Beifügung der geänderten Planungsunterlagen  Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2013 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen in der Zeit vom 6. Januar  bis einschließlich 6. Februar 2014 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43 – 46/2013 vom 17. November 2013 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

B.            Vorgebrachte Bedenken und Anregungen        

 

Während der erneuten Beteiligung der Behörden und der 2. Offenlage wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 

C.            Verfahrensbeschluss

 

 

Der Bürgermeister erläuterte die Notwenigkeit der Beschlussfassung aus formalen Gründen und ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig