Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entwässerungssatzung der Gemeinde Selfkant in der vorliegenden Fassung.

 


Sachverhalt:

 

Am 16.03.2013 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 133 ff.). Durch diese Änderung wurde insbesondere der § 61 a LWG NRW a.F gestrichen und in § 61 Abs. 2 LWG NRW eine Ermächtigung für eine Rechtverordnung geschaffen, welche die Einzelheiten zur Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen regelt. Diese Rechtsverordnung (Verordnung zur Selbstüberwachung von für Abwasserleitungen – SüwVO Abw – GV NRW 2013, S. 602ff. - hier bezeichnet als SüwVO Abw 2013) wurde am 17.10.2013 vom Landtag NRW endgültig beschlossen. Sie ist am in Kraft 09.11.2013 getreten.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb ein neues Muster einer Entwässerungssatzung erarbeitet.

 

 

In dieser neuen Mustersatzung (§ 13 Abs. 6 Sätze 3 und 4) ist nun auch die Übernahme der sog. Ausführungsverantwortung im Rahmen des Kostenersatzes gemäß § 10 KAG NRW durch die Gemeinde, wie mit Beschluss des OVG NRW vom 26.03.2012 – 14 A 2688/09 und später auch vom VG Minden – Urteil vom 30.01.2013  11 K 2605/12 und vom VG Münster – Urteil vom 16.01.2013  3 K 355/12 gefordert, klar geregelt.

 

 

Das Muster ist mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt.

 

Der nunmehr erstellte Entwurf der Entwässerungssatzung der Gemeinde Selfkant war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Die Änderungen zur Entwässerungssatzung vom 19.12.2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung sind kursiv dargestellt.

 

Der Bürgermeister führte in die Thematik ein und bat um Wortmeldungen.

 

Herr Karl Busch forderte die Feststellung der Befangenheit von Herr Anton Meiers, da er Anlieger einer betroffenen Straße sei.

 

Nach kurzer Diskussion ließ der Bürgermeister über den Befangenheitsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

22 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

 

2 Mitglieder der Gemeindevertretung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Der Bürgermeister stellte fest, dass der Befangenheitsantrag somit abgelehnt wurde und bat um Wortmeldungen

 

Herr Dr. Kambartel verlas für die Fraktion Pro Selfkant eine Stellungnahme zur Thematik und forderte eine bürgerfreundlichere Vorgehensweise in der Satzung vorzuschreiben.

 

Nach reger Diskussion ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

22 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

1 Enthaltung