Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Durchführung des Änderungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und Offenlage, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Kirchenfeld gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 


 

A.       Sachverhalt:

 

                Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 13, Tüddern, Kirchenfeld, wurde zu Beginn der 1990er Jahre durch die Gemeinde Selfkant aufgestellt und er erlangte nach Genehmigung durch den Regierungspräsidenten in Köln mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 26/1994 am 1. Juli 1994 Rechtskraft.

 

Mit diesem Bebauungsplan wurden die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Erschließung und Besiedlung des neuen Wohngebietes „Kirchenfeld“  am Ostrand der Ortschaft Tüddern geschaffen. Seit dem 1. Juli 1994 erfuhr dieser Bebauungsplan insgesamt fünf Änderungen.

 

Im zentralen Bereich des Baugebietes weist der Ursprungsplan am „Markusplatz“ neben einer Verkehrsführung mit zugehörigen Nebenanlagen auch zwei größere zusammenhängende Flächen mit der Signatur „Grünfläche mit Spielplatz“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf“ aus.

 

Nach nunmehr 20 Jahren ist zwischenzeitlich auf der Grünfläche ein Spielplatz entstanden. Die vorgesehene „Fläche für Gemeinbedarf“ wurde bisher keiner entsprechenden Nutzung zugeführt und präsentiert sich heute als eine Wiese.

 

Da nach derzeitigen Erkenntnissen die „Fläche für Gemeinbedarf“ an dieser Stelle keine Notwendigkeit mehr darstellt, beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant am 15. Oktober 2013 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Kirchenfeld – zu ändern und im Rahmen der 6. Änderung auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Flurstück 778 anstelle von „Grünfläche mit der Signatur Spielplatz“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf“ nur noch eine „Grünfläche mit der Signatur  Spielplatz“ auszuweisen. Auf den Grundstücken Nr. 773 und 774 soll die Darstellung von „Grünfläche“ bzw. „Fläche für Gemeinbedarf“ in „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ geändert werden.

 

De Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43-46/2013 vom 17. November 2013 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Im Amtsblatt der Gemeinde  Selfkant Nr. 47-48/2013 vom 1. Dezember 2013 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes vom 6. Januar bis einschließlich 6. Februar 2014 bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 8. November 2013 und vom 13. November 2013 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2013 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 10. Februar 2014 bis einschließlich 10. März 2014 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.  47-48/2013 öffentlich bekannt gemacht.

 

Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Auslegungsfrist sowie von den Behörden vorgebrachten Bedenken oder Anregungen ist nachstehend zu beraten und zu entscheiden.

 

 

B.            Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage des Planentwurfes vorgebrachte Bedenken und Anregungen

 

                Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie während der Offenlage des Planentwurfes wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 

C.            Satzungsbeschluss

 

Der Bürgermeister erläuterte den Sachverhalt. Es ergingen keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig