Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Über den Vertagungsantrag wurde abgestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr.  1/97 erlangte mit der Bekanntmachung der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 6. April 1998 im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 17/1998 am 24. April 1998 Rechtskraft.

 

In den textlichen Festsetzungen zu diesem Plan wurde festgesetzt, dass die Gesamtverkaufsfläche für großflächigen Einzelhandel 1.600 qm nicht überschreiten darf.

 

Darüber hinaus ist in der zeichnerischen Darstellung am Ostrand des Plangebietes (gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz am Rathaus) eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Mit Schreiben vom 10. März 2014 beantragt der von der Bauherrin beauftragte Planer für die Erweiterung der bestehenden Einzelhandelsbetriebe (REWE, Aldi und DM) die Aufhebung der maximalen Verkaufsfläche.

 

Er weist diesbezüglich darauf hin, dass die Erweiterungsflächen im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Gemeinde Selfkant aus November 2013 bereits Berücksichtigung gefunden haben.

 

Des weiteren beantragt der beauftragte Planer die Änderung der Darstellung einer Teilfläche der im Plan ausgewiesenen „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung  von Natur und Landschaft“ als Parkplatzfläche, die den Mitarbeitern der im Plangebiet ansässigen Betrieben dienen soll.

 

Wie aus der beigefügten Skizze ersichtlich ist, sollen insgesamt  23 neue Stellplätze geschaffen werden. Die Kosten des Änderungsverfahrens will die Bauherrin tragen.

 

Beurteilung

 

Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Selfkant“ berücksichtigt im Rahmen der Erweiterung des Einkaufszentrums in Tüddern neben den geplanten Neuansiedlungen auch Erweiterungen der Verkaufsflächen in den im Plangebiet des VEP Nr. 1/97 liegenden Betrieben.

 

Aus Sicht der Gemeinde Selfkant steht deshalb einer Aufhebung der Festsetzung der Gesamtverkaufsfläche auf max. 1.600 qm nichts entgegen.

 

Gegen die Einrichtung von weiteren Mitarbeiterparkplätzen auf einer Teilfläche der in der zeichnerischen Darstellung festgesetzten „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz am Rathaus) werden aus Sicht der Gemeinde Selfkant ebenfalls  keine Bedenken vorgebracht.

 

 

Herr Bürgermeister Corsten erklärte, dass in dieser Angelegenheit ein Vertagungsantrag erforderlich sei. Die Sachdarstellung ist laut Bürgermeister Corsten zwar richtig, hat jedoch noch keinen Abschluss gefunden.

 

Josef Werny (SPD) erklärte daraufhin, dass er eine Vorstellung des gesamten Projektes für erforderlich halte und beantragte die Vertagung in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung bzw. in die nächste Sitzungsrunde, wenn die erforderlichen Unterlagen / Klärungen nicht rechtzeitig vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig