Beschluss:
Herr Heinz-Josef Dahlmanns wird zum Mitglied im Wahlausschuss bestimmt.
Herr Hans-Josef Kaumanns wird als sein Vertreter bestimmt.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) ist zur Kommunalwahl 2014 ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss hat u. a. die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und das Wahlergebnis festzustellen.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden (Bürgermeister oder Vertreter im Amt) und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Gemeindevertretung wählt. Eine Benennung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.
Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll die Gemeindevertretung einen Stellvertreter wählen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03.2013 wurde der Wahlausschuss wie folgt gebildet:
|
Beisitzer |
Vertreter |
1. |
Willi
Peters |
Anton
Meiers |
2. |
Dr.
K.-H. Kambartel |
Dr.
Wilfried Boms |
3. |
Hans
Schürgers |
Ernst
Grein |
4. |
Josef
Neiß |
Heinz
Beckers |
5. |
Willi
Ruers |
H.-H.
Ruers |
6. |
Heinz
Stassen |
Theo
Borgans |
Herr Josef
Neiß hat sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt. Somit endet
ebenfalls seine Mitgliedschaft im Wahlausschuss.
Die Entscheidung unterliegt der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GONW. Demnach wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausscheidende Mitglied bisher angehörte, einen Nachfolger. Die CDU-Fraktion schlägt als Nachfolger Herrn Heinz-Josef Dahlmanns und als seinen Vertreter Hans-Josef Kaumanns vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig