Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in
Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde
Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde
für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der
Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an
den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten
der Gemeinde Selfkant beziehen.
Melden sich mehrere Einwohner
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.
Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt
im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine Beantwortung nicht möglich, so kann der
Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache
findet nicht statt.
Es gab keine Anfragen.