Heinz Stassen (CDU) verlas zunächst ein Schreiben des Vor-/ Voreigentümers (Alois Spinnrath) und dessen Hinweis auf  möglicherweise noch anhängige Gerichtsverfahren.

 

Anschließend schilderte Willi Peters (SPD) kurz die Zusammenhänge.

 

Nach einer kurzen Diskussion war man sich einig, dass ein möglicherweise noch anhängiges Gerichtsverfahren keinen Einfluss auf die Nichtausübung des Vorkaufsrechts haben könne.