Beschluss: vertagt in Rat

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.


Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2010 die Satzung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das „Gut Wammen“ einschließlich angrenzender Ländereien beschlossen.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.10.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufhebung der o. g. Satzung für die nächste Sitzungsrunde zur Tagesordnung zu stellen.

 

Wegen eines Schriftsatzes des Vor-/Voreigentümers und der noch erforderlichen Beratung im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung wurde die Vertagung in die nächste Gemeindevertretersitzung beantragt.

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig