Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Verkehr-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

 

1.            Im Rahmen der Änderung Nr. N10 – Heilder-Ost – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant die Darstellung auf dem Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstücke 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 214 und 215 (teilweise), von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ zu ändern.

 

 

2.            Zum Verfahren der Änderung Nr. N10 – Heilder-Ost – des Flächennutzungsplanes

 

-              die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

                -              die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

                sowie

-             die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  

                               (BauGB)

 

                durchzuführen.

 


Vor Beginn der Beratungen erklärte Rolf Cleven seine Befangenheit.

 

Die Gemeinde Selfkant  erwägt im Ortsteil Heilder, im Umfeld der Rettungs- und Feuerwehrstation eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Hierbei soll auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 214 und 215 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ geändert werden (siehe beiliegende Skizze).

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Saeffelen erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

 

Auch unter Würdigung des an sich sensiblen Außenbereiches, bietet sich der Gemeinde, auf den in Rede stehenden Grundstücken die Chance, kleineren Betrieben hier eine ortsnahe Ansiedlung zu ermöglichen.

 

Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom  19. April 2013 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine regionalplanerischen Einwände erhoben würden.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte kurz den Sachverhalt.

 

Nach einer kurzen Diskussion wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig