Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

1.            die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Heilderfeld – und unter Ausweisung eines entsprechenden Gewerbegebietes auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise),213, 214 und 215 (teilweise).

 

2.            Zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Heilderfeld  -

 

-              die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-              die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-              die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 

Eine Regelung zur wohnbaulichen Nutzung der Grundstücke soll analog zum Gewerbegebiet „Alte Gärtnerei“ in Wehr getroffen werden.

 

Die außerhalb des Kerngebietes liegenden Grundstücke (ca. 4.000 m²) sollen öffentlich ausgeschrieben werden.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant erwägt im Ortsteil Heilder, im Nord-Ost-Quadranten der Verknüpfung der L 228 mit der L 410 ein ca. 2 ha großes Gewerbegebiet zur ortsnahen Ansiedlung von vorzugsweise dörflichem Kleingewerbe- bzw. Handwerksbetrieben oder auch Dienstleistungseinrichtungen zu schaffen.

 

Zu diesem Zweck soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Nr. 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise),213, 214 und 215 (teilweise). (Siehe Anlage zur Einladung).

 

Herr Cleven erklärte sich weiterhin für befangen.

 

Der Bürgermeister erläuterte den Sachverhalt.

 

Herr Dr. Kambartel wieß auf die Änderung des Beschlussvorschlag durch den Verkehrs-, Bau und Umweltausschuss hin. Es bestand Einvernehmen darüber, den Beschluss dahingehend zu ändern.

 

Herr Peters fragte nach, warum in der Festsetzung die Dienstleistungen nicht ausgeschlossen werden. Herr Stassen erklärte, dass man in die generellen Regelung nicht zu viel ausschließen sollte. Außerdem werden die Zuschlagskriterien für die Flächen separat durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig