Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Aufstellung im Sachverhalt, für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Nahversorgungsbereich ²In der Fummer²“, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650.000 Euro in Anspruch zu nehmen.
Sachverhalt:
Zur Erweiterung des Nahversorgungsbereichs „In der Fummer“ werden
voraussichtlich bereits Anfang 2014 vertragliche Verpflichtungen eingegangen
werden müssen.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wird -wegen der noch nicht ganz
abgeschlossenen Jahresabschlüsse 2010/2011 und 2012- voraussichtlich in den
ersten drei Monaten des Jahres 2014 noch nicht beschlossen werden können.
Damit in dieser haushaltslosen Zeit die Vorschriften des § 82 GO NRW
(vorläufige Haushaltsführung) nicht verletzt werden und die erforderlichen
Beschlüsse rechtssicher gefasst werden können, ist es erforderlich, die
benötigten Mittel durch Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen
bereitzustellen.
Im Rahmen des § 85 GO NRW dürfen Verpflichtungen zur Leistung von
Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren grundsätzlich nur
eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Der Haushaltsplan
der Gemeinde Selfkant für das Haushaltsjahr 2013 verfügt über
Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.765.000 Euro (s. Anlage).
Gem. § 13 Abs. 2 GemHVO kann erklärt werden, dass einzelne
Verpflichtungs-ermächtigungen auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch
genommen werden können. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden.
Das bedeutet, dass einige Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten der
Erweiterung des Nahversorgungsbereiches „In der Fummer“ in Anspruch genommen
bzw. reduziert werden müssen.
Folgende Verpflichtungsermächtigungen sollen in Anspruch genommen
werden:
I-12-0016
Bau eines FW-Gerätehauses Havert/Schalbruch
Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz): 100.000 Euro
davon werden nun in Anspruch genommen: 50.000
Euro
verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-53-0070
Kanalumbau-/Kanalerweiterungskosten
Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz): 200.000 Euro
davon werden nun in Anspruch genommen: 100.000 Euro
verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014 100.000 Euro
I-53-0110
Neubau RÜB und Umbau Pumpwerk Höngen/Heilder
Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz): 200.000 Euro
davon werden nun in Anspruch genommen: 150.000 Euro
verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-53-0111
Umbau RÜB Steincleef und Pumpwerk GS Saeffelen
Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz): 100.000 Euro
davon werden nun in Anspruch genommen: 50.000
Euro
verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-54-0129
Straßenbau Nahversorgung
Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz): 300.000 Euro
davon werden nun in Anspruch genommen: 300.000 Euro
verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014
0 Euro
Somit können für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung
Nahversorgungsbereich ²In der Fummer²“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650.000 Euro in
Anspruch genommen werden.
Zum Tageordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister
ließ nach kurzer Einführung über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig