Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Aufstellung im Sachverhalt, für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Nahversorgungsbereich ²In der Fummer²“, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650.000 Euro in Anspruch zu nehmen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Erweiterung des Nahversorgungsbereichs „In der Fummer“ werden voraussichtlich bereits Anfang 2014 vertragliche Verpflichtungen eingegangen werden müssen.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 wird -wegen der noch nicht ganz abgeschlossenen Jahresabschlüsse 2010/2011 und 2012- voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 noch nicht beschlossen werden können.

 

Damit in dieser haushaltslosen Zeit die Vorschriften des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) nicht verletzt werden und die erforderlichen Beschlüsse rechtssicher gefasst werden können, ist es erforderlich, die benötigten Mittel durch Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen.

 

Im Rahmen des § 85 GO NRW dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in künftigen Jahren grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Der Haushaltsplan der Gemeinde Selfkant für das Haushaltsjahr 2013 verfügt über Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.765.000 Euro (s. Anlage).

 

Gem. § 13 Abs. 2 GemHVO kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungs-ermächtigungen auch für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden.

 

Das bedeutet, dass einige Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten der Erweiterung des Nahversorgungsbereiches „In der Fummer“ in Anspruch genommen bzw. reduziert werden müssen.

 

 

 

 

Folgende Verpflichtungsermächtigungen sollen in Anspruch genommen werden:

 

I-12-0016

Bau eines FW-Gerätehauses Havert/Schalbruch

Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz):                                              100.000 Euro

davon werden nun in Anspruch genommen:                                     50.000 Euro

verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014                     50.000 Euro

 

I-53-0070

Kanalumbau-/Kanalerweiterungskosten

Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz):                                              200.000 Euro

davon werden nun in Anspruch genommen:                                   100.000 Euro     

verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014                   100.000 Euro

 

I-53-0110

Neubau RÜB und Umbau Pumpwerk Höngen/Heilder

Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz):                                              200.000 Euro

davon werden nun in Anspruch genommen:                                   150.000 Euro

verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014                     50.000 Euro

 

I-53-0111

Umbau RÜB Steincleef und Pumpwerk GS Saeffelen

Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz):                                              100.000 Euro

davon werden nun in Anspruch genommen:                                     50.000 Euro

verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014                     50.000 Euro

 

I-54-0129

Straßenbau Nahversorgung

Verpflichtungsermächtigung für 2014 (Ansatz):                                              300.000 Euro

davon werden nun in Anspruch genommen:                                   300.000 Euro

verbleiben als Verpflichtungsermächtigung für 2014                              0 Euro

 

 

Somit können für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Nahversorgungsbereich ²In der Fummer²“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650.000 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Zum Tageordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister ließ nach kurzer Einführung über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig