Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das „Gut Wammen“ einschließlich angrenzender Ländereien wird nicht beschlossen und somit nicht aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2010 die Satzung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das „Gut Wammen“ einschließlich angrenzender Ländereien beschlossen.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.10.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufhebung der o. g. Satzung für die nächste Sitzungsrunde zur Tagesordnung zu stellen.

 

Eine entsprechende Aufhebungssatzung ist war der Einladung beigefügt.

 

Nach Einführung durch den Bürgermeister und kurzer Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass die Aufhebung der Satzung unnötig ist.

 

Der Bürgermeister ließ sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen, die Satzung nicht aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig