Beschlussvorschlag:
Da der Verein „Ues Tüddere“ ein projektbezogener Zusammenschluss fast aller Tüdderener Vereine ist und damit die Maximallinie sogar überschritten wird, beschließt der Gemeinderat eine Bezuschussung mit 40 % der Materialkosten = maximal 10.000,-- €.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.07.2013 beantragt der Verein Ues Tüddere e.V. die
Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2013 in Höhe von 10.000 € für das
Projekt „Westzipfelhalle“ in Tüddern. Der Antrag war der Einladung als Anlage beigefügt.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde
Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von
10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem
Materialkostenvolumen von 10.000 €.
Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der
Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen
finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle
Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.
Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:
Max.
Höhe
1 Verein 15
% der Materialkosten 2.000 €
2 Vereine 20
% der Materialkosten 4.000 €
3 Vereine 30
% der Materialkosten 8.000 €
4 Vereine 40
% der Materialkosten 10.000 €
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel.
Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.
Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht
berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die
Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt
werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei
einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter
Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.
Herr Werny bemängelte die seiner Ansicht nach nicht eingehaltenen
Formalitäten bezüglich der Antragsteller. Hierauf antwortete der Bürgermeister,
dass grundsätzlich jeder einen Antrag stellen kann und es im Ermessen des
Bürgermeisters liege, solche Anträge auf die Tagesordnung zu nehmen. Er verwies
hierbei auf § 3 der Geschäftsordnung bzw. §§ 48 und 24 der Gemeindeordnung.
Herr Werny betonte, dass er eine andere Meinung habe.
Bezogen auf den Sachverhalt erklärte der Bürgermeister, dass sich hinter
dem Verein „Ues Tüddere“ ein Zusammenschluss von 22 Tüdderner Vereinen
verbirgt.
Herr Peters zog daraus dies Schlussfolgerung, dass somit auch alle 22
Vereine diesen Antrag gestellt haben und gab zu bedenken, dass diese Vereine
dann für die Zukunft erst einmal keine weiteren Mittel aus dem Baufonds zu
erwarten haben.
Herr Heinz-Hubert Ruers erwiderte hierauf, dass grundsätzlich
fraktionsübergreifende Einigkeit in Bezug auf die Förderung des Projektes
„Dorfgemeinschaftshaus Tüddern“ bestehe und sah die Formalität der
Antragstellung als weniger wichtig an.
Herr Peters bestätigte den Willen, das Projekt zu fördern und das seine
Anmerkung nur zu Gunsten der Tüdderner Vereine zu verstehen sei.
Herr Dr. Kambartel drückte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion
zum Antrag aus.
Danach ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig