Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 Da der Verein „Ues Tüddere“ ein projektbezogener Zusammenschluss fast aller Tüdderener Vereine ist und damit die Maximallinie sogar überschritten wird, beschließt der Gemeinderat eine Bezuschussung mit 40 % der Materialkosten = maximal 10.000,-- €.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 19.07.2013 beantragt der Verein Ues Tüddere e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2013 in Höhe von 10.000 € für das Projekt „Westzipfelhalle“ in Tüddern. Der Antrag war der  Einladung als Anlage beigefügt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                                                                             Max. Höhe

1 Verein                                                                                            15 % der Materialkosten    2.000 €

2 Vereine                                                                                          20 % der Materialkosten    4.000 €

3 Vereine                                                                                          30 % der Materialkosten    8.000 €

4 Vereine                                                                                          40 % der Materialkosten  10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Herr Werny bemängelte die seiner Ansicht nach nicht eingehaltenen Formalitäten bezüglich der Antragsteller. Hierauf antwortete der Bürgermeister, dass grundsätzlich jeder einen Antrag stellen kann und es im Ermessen des Bürgermeisters liege, solche Anträge auf die Tagesordnung zu nehmen. Er verwies hierbei auf § 3 der Geschäftsordnung bzw. §§ 48 und 24 der Gemeindeordnung. Herr Werny betonte, dass er eine andere Meinung habe.

 

Bezogen auf den Sachverhalt erklärte der Bürgermeister, dass sich hinter dem Verein „Ues Tüddere“ ein Zusammenschluss von 22 Tüdderner Vereinen verbirgt.

 

Herr Peters zog daraus dies Schlussfolgerung, dass somit auch alle 22 Vereine diesen Antrag gestellt haben und gab zu bedenken, dass diese Vereine dann für die Zukunft erst einmal keine weiteren Mittel aus dem Baufonds zu erwarten haben.

 

Herr Heinz-Hubert Ruers erwiderte hierauf, dass grundsätzlich fraktionsübergreifende Einigkeit in Bezug auf die Förderung des Projektes „Dorfgemeinschaftshaus Tüddern“ bestehe und sah die Formalität der Antragstellung als weniger wichtig an.

 

Herr Peters bestätigte den Willen, das Projekt zu fördern und das seine Anmerkung nur zu Gunsten der Tüdderner Vereine zu verstehen sei.

 

Herr Dr. Kambartel drückte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag aus.

 

Danach ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig