Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, diesen Entwurf nunmehr mit den zu beteiligenden Behörden abzustimmen und einen Monat öffentlich auszulegen.

 

 


Der Rat der Gemeinde Selfkant hat in seiner Sitzung vom 04.11.2008 mit der Sitzungsvorlage 352/2008 ( nicht öffentlich) die entscheidenden Beschlüsse zur Erweiterung der Nahversorgung „In der Fummer“ , Tüddern, gefasst. Entsprechend konnte das Vorhaben in Umsetzung gelangen und die erweiterte Nahversorgung im November 2009 eröffnet werden.

In der Nachfolge wurden die Sortimente noch um eine Autowaschanlage und einen Restaurationsbetrieb (noch nicht fertiggestellt) erweitert.

In letzteren Zusammenhang wurde die Nahversorgung bereits von der IHK und der Bezirksregierung aufgrund ihrer Struktur faktisch als zentraler Versorgungbereich betrachtet,  ohne dass eine entsprechende konzeptionelle und planerische Darstellung vorlag.

 

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung  unseres Zentralortes Tüddern in Bezug auf Wohnbebauung und zur Arrondierung des zentralen Versorgungsbereichs „In der Fummer“ sowie zur strukturellen Steuerung der sich im Rahmen der Kundenbewegungen entwickelten Verkehrsbelastungen, ist es nach Rücksprache mit der Bezirksregierung notwendig, die städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ erarbeiten zu lassen.

 

Die zeichnerische Darstellung ist nicht im Einzelnen bindend; sie zeigt jedoch auf, wie sich der Ort Tüddern planerisch in den nächsten Jahren entwickeln soll, um eine städtebaulich abgerundete Gesamtplanung zu erreichen.

 

Die Umsetzung ggfs.in nächster Zeit oder auch erst später beabsichtigter konkreter Planungen sowohl im Wohnungsbau als auch hinsichtlich  einer ggfs. erwünschten und möglichen Abrundung des zentralen Versorgungsbereichs,  ist hiermit nicht möglich. Dazu  bedarf es eines gesonderten  Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie  der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Der beschlossene Entwurf muss anschließend mit den zu beteiligenden Behörden abgestimmt und danach einen Monat offen gelegt werden.

Über ggfls. während des Beteiligungsverfahren bzw. der Offenlage vorgebrachte Bedenken und / oder Anregungen beschließt die Gemeindevertretung in einer weiteren Sitzung.

 

Nach Durchführung des vor umschriebenen Verfahrens ist der gesamte Vorgang der Bezirksregierung Köln zur Erteilung des Testates einschließlich der Konformität mit der Landesplanung vorzulegen.

 

Der Bürgermeister stellte die Notwendigkeit für die Planung in den nächsten  Jahren in der Sitzung vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig