Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.            Den Änderungsbeschluss vom 28. Mai 2013 zum FNP-Verfahren Nr. N8 aufzuheben.

 

2.            Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde soll auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfmischgebiet“ (MD) geändert werden und hierzu wird das Änderungsverfahren Nr. N8 zum Flächennutzungsplan mit einer erneuten Offenlage des Planentwurfes fortgeführt.

 

3.            Zum fortzuführenden FNP-Verfahren Nr. N8 – Wehr, West – noch einmal

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

                sowie

                -    die erneute Offenlage des Planentwurfes und seiner Anlagen nach § 3 Abs.    

                2 BauGB

 

durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Herr Willi Ruers nahm vor Aufruf des Tagesordnungspunktes wieder im Sitzungssaal Platz.

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 4. September 2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N8 – Wehr, West – einzuleiten.

 

Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant wurde das Änderungsverfahren, allerdings dem Gebietstypus des vorhandenen umliegenden Baubestandes folgend, mit der neuen Darstellung eines „Dorfmischgebietes“ (MD) fortgeführt.

 

Die Änderung (mit der Darstellung eines Dorfmischgebietes) wurde nach Durchführung des Verfahrens durch die Gemeindevertretung  in der Sitzung am 28. Mai 2013 beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

Im Nachgang wurde festgestellt, dass die nach dem Prüfverfahren verifizierte Darstellung als „Dorfmischgebiet“ nicht in den Beschluss des Gemeinderates zur Änderung des FNP eingeflossen war.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist es aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren daher angezeigt, den Änderungsbeschluss aufzuheben und das Änderungsverfahren nach einem geänderten Beschluss fortzuführen.

 

Hierzu ist es erforderlich

 

a)            den Änderungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 28. Mai 2013 aufzuheben.

 

b)           durch die Gemeindevertretung einen Beschluss fassen zu lassen, der die Änderung der vor umschriebenen Teilbereiche von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Dorfmischgebiet“ vorsieht.

 

und

 

c)            die Behörden noch einmal zu beteiligen und den entsprechend geänderten Entwurf in einer zweiten Offenlage erneut auszulegen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister ließ

über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig