Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung wird in das Jahr 2014 vertagt. Die Mittel sollen im Haushalt für das Jahr 2014 bereit gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.07.2013 beantragt der CDU-Ortsverband Hillensberg die Gewährung eines Zuschusses zur Wiederherrichtung des Kirchenzuweges zur Kirche St. Michael. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Friedhofsweg (Weg zur Kirche über den Friedhof bis zur Kirche, links an der Kirche vorbei bis zur Sakristei) wurde vor mehreren Jahren mit altem Natursteinpflaster neu hergerichtet. Dieser Weg befindet sich heute in einem sehr bedenklichen Zustand.

 

Leider wurde es damals versäumt, diesen Weg ordentlich mit Pflastermörtel zu verfugen. Folge: Der Weg ist stark moosbewachsen, die Fugen sind nicht mehr in Ordnung, sie sind zum Teil ausgespült, der Weg droht zur Seite hin wegzubrechen. Wasser und der strenge Frost haben ebenfalls Spuren hinterlassen. Der Weg sollte ordentlich behandelt werden, d.h. die Fugen müssten neu ausgekratzt werden und mit speziellem Pflasterfugmörtel neu verfugt werden. Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma vorgenommen werden. Die Kosten dieser Instandsetzung betragen einschließlich Material und Arbeitsaufwand ca. 2.500 €.

 

Bereits mit Schreiben vom 12.06.2013 hat sich die Kath. Kirchengemeinde St. Michael Hillensberg an die Gemeinde Selfkant mit dem gleichen Anliegen gewandt und auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen. Daraufhin hat der Bauhof der Gemeinde Selfkant zunächst die angesprochene Unfallgefahr beseitigt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Für den Baufonds liegt bereits ein Antrag von „Ues Tüddere“ vor, der mit einem Beschlussvorschlag für eine Maximalförderung in Höhe von 10.000 € endet. Bei konkludenter Anwendung der Richtlinien kann davon ausgegangen werden, dass Ausschuss und Rat diesem Beschlussvorschlag folgen werden. Damit wären die bereitstehenden Haushaltsmittel für dieses Jahr  bereits erschöpft.

 

Der Bürgermeister erläuterte außerdem, dass aufgrund der o.g. Gegebenheiten eine Einzelfalllösung getroffen werden könne.

 

Herr Stassen schlug vor, dass der bereits bestehende Fond für die Sanierung der Kriegerdenkmäler solche Arbeiten ebenfalls abdecken sollten.

 

Herr Peters erwiderte hierauf, dass eine solche Regelung jedoch genau spezifiziert werden solle und merkte außerdem an, dass der der Einladung beigefügte Antrag nicht von einem Verein eingereicht wurde und somit formell nicht von den Richtlinien gedeckt werde.

 

Herr Karl Busch schlug daraufhin vor, die Maßnahme bis ins Jahr 2014 zu verschieben und eine neue Kostenstelle hierfür einzurichten.

 

Nachdem Herr Dr. Kambartel mitgeteilt wurde, dass das grundstück des Friedhofswegs der Kirchengemeinde gehöre und die Gemeinde dieses pachtet ließ der Bürgermeister über den Vertagungsantrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

1 Enthaltung