Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – im Rahmen der 3. Änderung zu revidieren und die Ziffer 4 der Festsetzungen wie folgt zu fassen:

 

„In den privaten Grünflächen entlang der Kreisstraße sind baugenehmigungspflichtige Einfriedigungen (Mauern, Holzzäune, Maschendrahtzäune oder sonstige) bis 2,00 Meter Höhe zulässig.“

 

Gemäß § 10 des BauGB soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – als Satzung beschlossen werden.

 


Mangels Diskussionsbedarf wurde unmittelbar über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16               Ja-Stimmen

  2        Enthaltungen