Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

1.            Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum Bebauungsplan Selfkant Nr.

                37 – Wehr, Engelenweg – wird aufgehoben.

 

2.            Für Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2 Nr. 224 soll das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 37 – Wehr, West – fortgeführt werden. Das Plangebiet soll als „Dorfmischgebiet“ (MD) dargestellt werden.

 

3.            Zur Fortführung des Aufstellungsverfahren noch einmal

                - die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 des BauGB

                sowie

                - die erneute Offenlage des Planentwurfes und seiner Anlagen nach § 3 Abs. 2

             BauGB

 

durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant  hat am 4. September 2012 beschlossen, im Bereich der Verlängerung der Dorfstraße in Wehr einen Bebauungsplan aufzustellen und auf Teilbereichen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auszuweisen.

 

Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant wurde das Aufstellungsverfahren, allerdings dem Gebietstypen des vorhandenen umliegenden Baubestandes und dem parallel durchgeführten FNP-Änderungsverfahren Nr. N8 folgend, mit der Darstellung eines „Dorfmischgebietes“ (MD) fortgeführt.

 

Die Gemeinde Selfkant fasste nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens am 28. Mai 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB).

Dieser Beschluss wurde in  Erwartung der Genehmigung der FNP-Änderung Nr. N8 nicht bekannt gemacht und somit erlangte der in Rede stehende Bebauungsplan bisher keine Rechtskraft.

 

Im Nachgang wurde festgestellt, dass die nach dem Prüfverfahren verifizierte Darstellung als „Dorfmischgebiet“ nicht in den Satzungsbeschluss eingeflossen war.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln  ist es aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren daher angezeigt, den Satzungsbeschluss aufzuheben und das Aufstellungsverfahren nach einem geänderten Beschluss fortzuführen.

 

Hierzu ist es erforderlich, dass

 

a)            der Satzungsbeschluss vom 28. Mai 2013 aufgehoben wird,

b)           die Gemeindevertretung beschließt, auf den vor umschriebenen Flächen einen Bebauungsplan mit der Ausweisung eines „Dorfmischgebietes“ (MD) aufzustellen

und

c)            die Behörden noch einmal beteiligt und den entsprechend geänderten Entwurf in einer zweiten Offenlage erneut auszulegen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen. Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig