Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erklärte die Ko-Finanzierung unter den vorgegebenen Voraussetzungen.

 


Sachverhalt:

Der Verein „Ues Tüddere“ plant die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit dem Arbeitstitel „West-Zipfelhalle“. Das Dorfgemeinschaftshaus soll zu einer regionalen Besonderheit mit einem eigenen grenzüberschreitenden Profil werden. Die Alltagskultur und Brauchtumspflege vor Ort steht neben dem grenzüberschreitenden kulturellen Austausch im Mittelpunkt der geplanten Nutzung. Geplant sind daher feste kulturelle Veranstaltungen – aber auch anlassbezogene kulturelle Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen sollen von den ortsansässigen Vereinen initiiert werden. So sind regelmäßige Proben und Übungen der Vereine sowie deren Zusammenkünfte vorgesehen. Bestehende regionale, nationale und internationale Kooperationen wie EUROMOSA oder der Zipfelbund (Westerland, Görlitz, Oberstdorf) können dadurch einen wesentlichen –bisher nie dagewesenen- Zusatznutzen ziehen. Dies trifft insbesondere auch für das Regionsbündnis „DER SELFKANT“ zu. Konzerte, regionale Feierlichkeiten, Vorlesungen, Ausstellungen, Präsentationen sind für diese Institutionen künftig erstmalig damit direkt am Verwaltungssitz der politisch westlichsten Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland -mangels derzeit nicht vorhandener Räumlichkeiten- darstellbar. Dadurch können regionale und überregionale Synergieeffekte optimal verknüpft werden.

Der Projektgedanke lässt sich insbesondere aus dem LEADER Handlungsfeld „Kunst, Kultur, Natur“ ableiten. Daneben wurden Themen aus den Handlungsfeldern „Tourismus und Naherholung“, „Demographischer Wandel, sorglos leben“ und „Nahversorgung, Mobilität, bürgerschaftliches Engagement“ aufgegriffen. In einem ersten Schritt sollen die Vereinsmitglieder in der Rechtsform der eingetragenen Vereine bzw. nichteingetragenen Vereine die Grundlage für die Nutzung schaffen. Im Besonderen sind hervorzuheben die Institutionen, die sich seit Jahren für bürgerschaftliches Engagement einsetzen, wie z.B. Schützenbruderschaft und Karnevalsverein. Des Weiteren sind die Institutionen zu nennen, die die Themenbereiche Kunst und Kultur aufgreifen, wie z.B. Theaterverein und Instrumentalverein und die Institutionen zu nennen, die für Naherholung Garant stehen, wie z.B. die Sportvereine. Alleine von den dargestellten Aktivitäten steht die grundsätzliche Ausrichtung der Handlungsfelder im Einklang mit den individuellen satzungsgemäßen Aufgaben der jeweiligen Institutionen – und dies nicht nur für die ansässigen Institutionen. Eine starke Grundauslastung der „West-Zipfel Halle“ ist damit alleine schon gegeben. Aufgrund der engen gut funktionierenden Gemeinschaft und der offenen Rechtsform ist damit zudem die Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Region gewährleistet.

Somit sind auch die Mehrdimensionalität und die Regionalität in Bezug auf die Handlungsfelder festzustellen und gleichzeitig stellt dies eine für die regionale Bevölkerung identitätsstiftende Maßnahme dar. Die „West-Zipfel Halle“ kann als Vermarktungshalle für die Region „DER SELFKANT“ genutzt werden. Die gesamte Maßnahme dient der Region, denn die in den letzten Jahren positive Entwicklung unserer Region „DER SELFKANT“ kann noch deutlicher dadurch erfolgen. Am stärksten strahlt dies in das Privatleben aus. Als Bewohner der Region erlebt man tagtäglich die hohe Lebensqualität vor Ort. Durch die Stärkung der regionalen Handlungskompetenzen werden aus unserem Projekt für die Zukunft regelrechte Selbstläufer, die auch über die LEADER Phase hinaus Früchte für die Region tragen werden. Somit ist das Thema „Nachhaltigkeit“ fester Bestandteil der Agenda.

 

Die Gesamtausgaben des Projekts belaufen sich laut Kostenschätzung auf insgesamt 712.649,02 Euro.

Davon sind 113.784,30 Euro Mehrwertsteuer nicht zuwendungsfähig. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Mehrwertsteuer auf die Investitionskosten sowie die Mehrwertsteuer auf die Eigenleistung. 

Durch die Optierung erhält die Gemeinde Selfkant die Mehrwertsteuer auf die Investitionskosten i. H. v. 90.929,58 Euro zurück. Die verbleibenden nicht förderfähigen Mehrwertsteueranteile i. H. v. 22.854,72 Euro sind nicht kostenrelevant sondern finden ihren Niederschlag nur im Förderantrag als nicht zuwendungsfähige Posten.

Die somit verbleibenden gesamtzuwendungsfähigen Ausgaben i. H. v. 598.864,72 Euro werden über LEADER zu 55 % bezuschusst. Für die restlichen 45 % werden

1.) 120.288,-- € aus dem Eigenleistungspotential gedeckt, stehen

2.) als  Kofinanzierungsmittel insgesamt 65.126,97 € noch nicht verbrauchte Mittel aus den Infrastrukturabgaben  (EGS-Tüddern) von der Gemeinde Selfkant zur Verfügung und sollen

3.) vom Zweckverband  „Der Selfkant“ 84.074,15 Euro finanziert werden.

Somit entstehen für die Gemeinde Selfkant keine weiteren Kosten.

 


Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

  1 Enthaltung