Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Eine veränderte Bauausführung wird nicht beschlossen.

 


Sachverhalt:

Mit Erschließungsvertrag vom 17./31. März 2009 wurde zwischen der Gemeinde Selfkant und einem privaten Investor die rückwärtige Erschließung des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 294 vereinbart. Das vom Investor mit der Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro Schädlich hat die Ausbauplanung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Mai 2013 vorgestellt und eingehend erläutert.

 

Die vorgestellte Ausbauplanung wurde von der Gemeindevertretung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Nunmehr hat der Investor mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 26. Juni 2013 darum gebeten, die Ausbauplanung dahingehend zu ändern, dass der Ausbau nicht wie ursprünglich vorgestellt als Pflasterfläche, sondern bituminös hergestellt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig