Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 entsprechend der Vorlage wird nicht zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Ein Grundstückseigentümer beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – „Tüddern, In der Raute“.

Umfang der Änderung ist die veränderte Darstellung von „privater Grünfläche“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) bzw. „Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337.

Der Antragsteller möchte das Grundstück bebauen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straße „Am Kirchenfeld“ auf der gesamten Frontlänge des in Rede stehenden Grundstückes entsprechend ausgebaut wird. Der Antragsteller ist bereit, die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für das Bebauungsplanänderungs-verfahren zu übernehmen. Er ist weiterhin bereit,  hierzu mit der Gemeinde Selfkant einen „Städtebaulichen Vertrag“ mit entsprechendem „Erschließungsvertrag“ abzuschließen. Auf die beiliegende Skizze wird verwiesen.

 

Zur Erläuterung der Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes sind die textlichen Festsetzungen beigefügt.

 

Bei Aufruf des TOP erklärte sich Herr Otten befangen und verließ den Beratungstisch.

 

Herr Stassen (CDU) beantragte der Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 entsprechend der Vorlage nicht zuzustimmen.

 

Herr Peters (SPD) beantragte im Namen seiner Fraktion über diesen Beschlussvorschlag geheim abzustimmen.

 

Alsdann wurden die als Anlage beigefügten Stimmzettel vorbereitet. Es wurde eine Wahlurne und eine Wahlkabine aufgestellt. Die Wahlurne war leer. Jedes Ratsmitglied wurde einzeln und nacheinander zur Stimmabgabe gebeten.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters bestellte die Gemeindevertretung Herrn Wever und Herrn Krekels zu Stimmzählern.

 

Die Zählung ergab 23 Stimmzettel. Alle Stimmzettel waren gültig. 


Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen

  2 Nein-Stimmen

  1 Enthaltung