Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss,

 

1. Herr Gemeindebrandinspektor Ralf Herbertz wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant ernannt,

 

2. Herr Brandinspektor Fred Massloh wird vorerst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant beauftragt und nach erfolgreicher Teilnahme an den vorgenannten Lehrgängen ordentlich, unter Berufung in das Beamtenverhältnis, für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant bestellt. 

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit des bisherigen Wehrführers, Gemeindebrandinspektor Ralf Herbertz und des bisherigen stellvertretenden Wehrführers, Gemeindebrandinspektor Michael Büskens, endete am 20.12.2012. Herr Büskens hat mitgeteilt, dass er für eine neue Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Aus diesem Grunde ist es erforderlich geworden, einen neuen Wehrführer und einen neuen stellvertretenden Wehrführer zu ernennen.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV. NW. 1998, S. 122) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt.

 

Sodann sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

 

Vor der Ernennung des Wehrführers und des/der Stellvertreter/s hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören.

 

Dieser Anhörungstermin erfolgte am 15.02.2013.

Gemäß § 11 FSHG müssen der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter „persönlich“ und „fachlich“ für diese Führungsfunktionen geeignet sein. Herr Herbertz erfüllt alle Voraussetzungen. Herr Brandinspektor (BI) Fred Massloh erfüllt zur Zeit lediglich die „persönlichen“ Voraussetzungen. Zur Erfüllung der „fachlichen“ Voraussetzungen fehlt noch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen F/B V-II und F VI. Bis zur Erfüllung der Voraussetzungen kann eine Bestellung deshalb nur kommissarisch erfolgen.

 

Deshalb schlägt der Kreisbrandmeister nach erfolgter Anhörung mit Schreiben vom 26.02.2013 (siehe Anlage) dem Rat der Gemeinde Selfkant vor,

 

Herrn GBI Ralf Herbertz für die Dauer von weiteren 6 Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Selfkant zu bestellen.

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat der Gemeinde Selfkant, Herrn BI Fred Massloh zunächst kommissarisch und nach der erfolgreichen Teilnahme an den vorgenannten Lehrgängen ordentlich, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr zu bestellen. Die kommissarische Bestellung ist auf die sechsjährige Amtszeit nicht anzurechnen.

 

Nach § 6 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes darf nur ein Deutscher oder ein EU-Bürger in das Beamtenverhältnis berufen werden. Deshalb muss der Wehrführer/stellvertretende Wehrführer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.

 

Da Herr Massloh als niederländischer Staatsangehöriger EU-Bürger ist, darf er somit zum Ehrenbeamten ernannt werden.

 

Zuständig für die Ernennung des Wehrführers und seines Stellvertreters ist der Rat der Gemeinde.

 

Ohne den Vorschlag des Kreisbrandmeisters kann keine Ernennung erfolgen. Der Gemeinderat (Gemeindevertretung) ist jedoch nicht an den Vorschlag des Kreisbrandmeisters gebunden. Folgt die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters nicht, so hat der Kreisbrandmeister erneut einen Vorschlag zu unterbreiten. 

 

Da Herr Herbertz den Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits bekannt war, wurde auf eine persönliche Vorstellung verzichtet. Herr Massloh stellte sich den Mitgliedern der Gemeindevertretung kurz persönlich vor.

 

Nach Beschlussfassung sprach BM Corsten den Gewählten seine Glückwünsche und seinen Dank zur Übernahme des Ehrenamtes aus.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig