Beschluss: vertagt in Rat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, diesen TOP in die kommende Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.

 

 


Sachverhalt:

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung und sachkundigen Bürgern und Bürgerinnen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit Schreiben vom 03.05.2013 zugestellt.

 

 

Der Haushaltsplan wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                                  15.049.500 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                                 16.531.350 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                              13.387.300 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                                              14.623.750 €

 

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

      und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                                      1.979.000 €

 

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

      und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                                       4.040.500 €

 

festgesetzt.

 

 

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnisplans wird auf                                                                                                                              0 €

 

und

 

die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnisplans wird auf                                                                                                              1.481.850 €

 

festgesetzt.

 

 

Das Defizit des Ergebnisplans für das Jahr 2013 beträgt 1.481.850 €.

 

Der Haushalt gilt damit nicht mehr als fiktiv ausgeglichen und unterliegt somit der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes besteht nicht.

 

Eine Übersicht über die Kernpunkte des Haushaltes ist Teil des Vorberichts zur Haushaltssatzung für das Jahr 2013.

 

Die Entwürfe der Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und der Bilanz zum 31.12.2009 sind zur Kenntnisnahme dieser Vorlage beigefügt.

 

Herr Stassen (CDU) stellte den Antrag, diesen TOP in die kommende Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig