Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, beim zuständigen Finanzamt ein Gespräch bezüglich der Optierung zu vereinbaren. Das Ergebnis dieser Besprechung soll in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht werden.

 


Sachverhalt:

Die jüngsten Entwicklungen und Entscheidungen des BGH eröffnen den Kommunen die Möglichkeit, steuerlich zu optieren und damit – für nicht hoheitliche Aufgaben – in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen.

Alleine in Bezug auf die Investitionen im Zusammenhang mit den anstehenden Bürgerhäusern in Schalbruch, Tüddern und Wehr brächte dies einen liquiditätsvorteil in diesem und im nächsten Jahr in Höhe von mehr als 150 T€. Auswirkungen würden sich dabei auch in Zukunft bei den erforderlichen Investitionen der gemeindlichen und von Dritten genutzten Turnhallen ergeben oder auch in Bezug auf den Mensabetrieb der Gesamtschule in Höngen relevant sein.

Nähere Einzelheiten sind dem anliegenden Vermerk, der im Vorfeld bereits den Fraktionsvorsitzenden zugesandt wurde, zu entnehmen.

 

Nach kurzer Diskussion über die Vor- und Nachteile eines Vorsteuerabzugs bestand Einigkeit darüber, dass die Verwaltung ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt führen und dieses Ergebnis in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht werden soll.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig