Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, dass die Sportvereine zur Überarbeitung der genutzten Sportplätze jährlich 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss erhalten. Dabei muss es sich um Sportplätze handeln, die den DFB-Regelungen (Mindestgröße: 90 x 45 m) gerecht werden. Auf einen Verwendungsnachweis soll verzichtet werden.

 

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales der Gemeinde Selfkant hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, den Sportvereinen zur Überarbeitung der genutzten Sportplätze für einen Zeitraum von 3 Jahren – probeweise – jährlich 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Auf einen Verwendungsnachweis soll zunächst verzichtet werden. Es sollte jedoch im eigenen Interesse der Sportvereine liegen, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten Zustand zu erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend zu verwenden.

 

Diese Regelung ist mit dem Jahr 2012 ausgelaufen. Es ist nunmehr erneut darüber zu beraten und zu beschließen, ob die bisher praktizierte Bezuschussung weitergeführt werden sollte. Aus diesem Grunde wurden im September letzten Jahres die Sportvereine angeschrieben, einen Erfahrungsbericht abzugeben.

 

Der FC Wanderlust 1920 Süsterseel e.V., SV Höngen-Saeffelen 1996 e.V, der SV’67 Havert-Stein e.V. und auch der V.f.R. Tüddern e.V. haben sich mit der Beibehaltung der bisherigen Regelung einverstanden erklärt. Alle Vereine haben übereinstimmend erklärt, dass der Zuschuss zur Überarbeitung der Sportplätze bei weitem nicht ausreicht, die anfallenden Kosten zu decken. Die Schreiben hierzu sind als Anlagen beigefügt. Der V.f.R. Tüddern hat darüber hinaus beantragt, auch für den 3. Sportplatz einen Zuschuss zur Überarbeitung zu erhalten.

 

Bei Aufruf des TOP erklärten Herr Werny sowie Herr Dahlmanns ihre Befangenheit und begaben sich in den Zuhörerbereich.

 

Nach kurzer Diskussion über die Mindestanforderungen an den Begriff „Sportplatz“ wurde der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass ein Zuschuss nur für Sportplätze gewährt werden soll, die den Mindestanforderungen des DFB  (90 x 45 m) gerecht werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig