Beschluss:
Der Wahlausschuss beschloss die mathematische Dreisatzmethode zur
statistischen
Umsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl und die vorgeschlagene
Einteilung des
Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die
Kommunalwahl 2014.
Sachverhalt:
Der Wahlausschuss muss gemäß § 4 KWahlG die Einteilung des
Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum 20.10.2013
beschließen. Frühester Termin für die Wahl der Vertreter für die
Vertreterversammlung und die Bewerber ist der 21.04.2013. Diese Wahlen sind
jedoch nur möglich, wenn die neuen Wahlbezirke öffentlich bekannt gemacht
worden sind. Erfahrungsgemäß finden schon im Oktober 2013 erste Versammlungen
statt.
Der Rat der Gemeinde Selfkant hat gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG eine Satzung
über
die Verringerung Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates erlassen.
Demnach
besteht der Rat der Gemeinde Selfkant aus 28 zu wählenden Vertretern,
davon sind 14 in Wahlbezirken zu wählen. Das Gemeindegebiet ist daher in 14
Wahlbezirke einzuteilen.
Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012
veröffentlichte Einwohnerzahl von 10.242 Einwohnern maßgeblich. Daraus ergibt
sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl bei 14 Wahlbezirken von 731
Einwohnern. Bei einer Abweichung von 25 % nach oben und unten (§ 4 Abs. 2
KWahlG) beträgt die Mindestgröße 548 und die maximale Größe 913 Einwohner je
Wahlbezirk.
Die gemeindlichen Bevölkerungsdaten weichen von den statistischen Zahlen
ab. Die
gemeindlichen Zahlen müssen lt. einem gültigen Erlass des
Innenministeriums NRW
vom 02.04.2008 an die statistischen Zahlen angeglichen werden. Die
Verwaltung
schlägt vor, die Zahlen im mathematischen Dreisatzverfahren an die
statistische
Größe anzugleichen.
Gegenüber der Einteilung der letzten Kommunalwahl werden keine
Änderungen seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Die Einteilung der Wahlbezirke
ist aus der Anlage ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig