Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Wahlausschuss beschloss die mathematische Dreisatzmethode zur statistischen

Umsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl und die vorgeschlagene Einteilung des

Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014.

 


Sachverhalt:

Der Wahlausschuss muss gemäß § 4 KWahlG die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 bis zum 20.10.2013 beschließen. Frühester Termin für die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber ist der 21.04.2013. Diese Wahlen sind jedoch nur möglich, wenn die neuen Wahlbezirke öffentlich bekannt gemacht worden sind. Erfahrungsgemäß finden schon im Oktober 2013 erste Versammlungen statt.

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant hat gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG eine Satzung über

die Verringerung Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates erlassen. Demnach

besteht der Rat der Gemeinde Selfkant aus 28 zu wählenden Vertretern, davon sind 14 in Wahlbezirken zu wählen. Das Gemeindegebiet ist daher in 14 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Für die Berechnung der Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte Einwohnerzahl von 10.242 Einwohnern maßgeblich. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl bei 14 Wahlbezirken von 731 Einwohnern. Bei einer Abweichung von 25 % nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG) beträgt die Mindestgröße 548 und die maximale Größe 913 Einwohner je Wahlbezirk.

Die gemeindlichen Bevölkerungsdaten weichen von den statistischen Zahlen ab. Die

gemeindlichen Zahlen müssen lt. einem gültigen Erlass des Innenministeriums NRW

vom 02.04.2008 an die statistischen Zahlen angeglichen werden. Die Verwaltung

schlägt vor, die Zahlen im mathematischen Dreisatzverfahren an die statistische

Größe anzugleichen.

 

Gegenüber der Einteilung der letzten Kommunalwahl werden keine Änderungen seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Die Einteilung der Wahlbezirke ist aus der Anlage ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig