Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Leithoff, Tüddern, zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant zu wählen.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.10.2012 hat der stellvertretende Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant, Herr Janek Ciechorski, mitgeteilt, dass er ab dem 1. November 2012 vom Amt zurücktritt. Der Direktor des Amtsgerichts Heinsberg hat Herrn Ciechorski mit Schreiben vom 05.12.2012 aus dem Amt des stellvertretenden Schiedsmanns entlassen.

 

Für den Schiedsamtsbezirk Selfkant ist durch den Rat der Gemeinde Selfkant eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen.

 

Im § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird die Eignung für das Schiedsamt geregelt.

 

Diese Rechtsvorschrift ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben:

 

(1)                 Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2)    Schiedsperson kann nicht sein, wer

  1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. unter Betreuung steht.

 

(3)    Schiedsperson soll nicht sein, wer

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
  3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

(4)    Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Aufgrund von öffentlichen Bekanntmachungen in den Amtsblättern der Gemeinde Selfkant Nr. 42-44 vom 4. November 2012, Nr. 45 vom 11. November 2012 und Nr. 6-8 vom 24. Februar 2013 hat sich Herr Dr. Hans Leithoff, wohnhaft in Selfkant-Tüddern zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt.

 

Herr Dr. Leithoff stellte sich in der Sitzung persönlich vor. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig