Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschloss, die Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant wie folgt zu ändern:
§ 2 Abs. 1
Die Einladung muss den Mitgliedern der Gemeindevertretung mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstage, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen.
§ 3 Abs. 1
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 17. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Gemeindevertretung oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 13.11.2012 beantragt die CDU/FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant, die Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant zu ändern.
Danach soll § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant geändert werden.
§ 2 Abs. 1
Die Einladung muss den Mitgliedern der
Gemeindevertretung mindestens 10 Tage (bisher 7 Tage) vor dem Sitzungstag, den
Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen.
§ 3 Abs. 1
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung
fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form
spätestens am 17. Tag (bisher 14. Tag) vor der Sitzungstag von mindestens einem
Fünftel der Mitglieder der Gemeindevertretung oder von einer Fraktion vorgelegt
werden.
Begründet wird der Antrag damit, dass den Parteien nicht ausreichend Zeit bleibt, die Punkte in den Gremien angemessen vorzubereiten.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung Flexibilität verloren geht. Die Praxis hat gezeigt, dass viele Anträge erst kurz vor Ladungsfrist die Gemeinde erreichen. Diese dulden sehr oft keinen Aufschub und sollen zeitnah entschieden und durch die Verwaltung umgesetzt werden.
Im Sinne der Bürger und Einwohner gilt es, vorgelegte Anträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Dies schafft zudem Bürgernähe und Planungssicherheit für die Beteiligten. Durch die nun vorgeschlagene Änderung ist dies nicht mehr möglich.
Die Ladungsfrist entspricht im Übrigen der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes und hat sich in den letzten Jahren bewährt. So haben fast alle Kommunen im Kreis Heinsberg die Ladungsfrist in ihre Geschäftsordnung übernommen.
Stadt |
Ladungsfrist |
Vorlage der
Anträge |
Erkelenz |
6 Tage |
14 Tage |
Gangelt |
7 Tage |
10 Tage |
Geilenkirchen |
7 Tage |
14 Tage |
Heinsberg |
7 Tage |
12 Tage |
Hückelhoven |
7 Tage |
15 Tage |
Kreis Heinsberg |
7 Tage |
14 Tage |
Übach-Palenberg |
7 Tage |
10 Tage |
Waldfeucht |
6 Tage |
10 Tage |
Wassenberg |
7 Tage |
10 Tage |
Wegberg |
7 Tage |
10 Tage |
Herr Peters (SPD) sprach sich im
Namen der Partei, aufgrund verlängerter Vorlaufzeiten, gegen die längere
Ladungsfrist aus.
Herr Stassen (CDU) und Herr Busch (FDP) sahen hingegen in der verlängerten Vorlaufzeit den Vorteil für alle Gemeindevertreter, sich besser auf die Sitzungen vorbereiten zu können.
Laut Herrn Dr. Kambartel werde sich auch die Pro Selfkant-Fraktion der Verlängerung der Ladungsfrist zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen