Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss, die Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant wie folgt zu ändern:

 

§ 2 Abs. 1

Die Einladung muss den Mitgliedern der Gemeindevertretung mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstage, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen.

 

§ 3 Abs. 1

Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 17. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Gemeindevertretung oder einer Fraktion vorgelegt werden.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.11.2012 beantragt die CDU/FDP Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant, die Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant zu ändern.

 

Danach soll § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Selfkant geändert werden.

 

§ 2 Abs. 1

Die Einladung muss den Mitgliedern der Gemeindevertretung mindestens 10 Tage (bisher 7 Tage) vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen.

 

§ 3 Abs. 1

Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 17. Tag (bisher 14. Tag) vor der Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Gemeindevertretung oder von einer Fraktion vorgelegt werden.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass den Parteien nicht ausreichend Zeit bleibt, die Punkte in den Gremien angemessen vorzubereiten.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung Flexibilität verloren geht. Die Praxis hat gezeigt, dass viele Anträge erst kurz vor Ladungsfrist die Gemeinde erreichen. Diese dulden sehr oft keinen Aufschub und sollen zeitnah entschieden und durch die Verwaltung umgesetzt werden. 

 

Im Sinne der Bürger und Einwohner gilt es, vorgelegte Anträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Dies schafft zudem Bürgernähe und Planungssicherheit  für die Beteiligten. Durch die nun vorgeschlagene Änderung ist dies nicht mehr möglich.

 

Die Ladungsfrist entspricht im Übrigen der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes und hat sich in den letzten Jahren bewährt. So haben fast alle Kommunen im Kreis Heinsberg die Ladungsfrist in ihre Geschäftsordnung übernommen.

 

Stadt

Ladungsfrist

Vorlage der Anträge

Erkelenz

6 Tage

14 Tage

Gangelt

7 Tage

10 Tage

Geilenkirchen

7 Tage

14 Tage

Heinsberg

7 Tage

12 Tage

Hückelhoven

7 Tage

15 Tage

Kreis Heinsberg

7 Tage

14 Tage

Übach-Palenberg

7 Tage

10 Tage

Waldfeucht

6 Tage

10 Tage

Wassenberg

7 Tage

10 Tage

Wegberg

7 Tage

10 Tage

 

Herr Peters (SPD) sprach sich im Namen der Partei, aufgrund verlängerter Vorlaufzeiten, gegen die längere Ladungsfrist aus.

 

Herr Stassen (CDU) und Herr Busch (FDP) sahen hingegen in der verlängerten Vorlaufzeit den Vorteil für alle Gemeindevertreter, sich besser auf die Sitzungen vorbereiten zu können.

 

Laut Herrn Dr. Kambartel werde sich auch die Pro Selfkant-Fraktion der Verlängerung der Ladungsfrist zustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

  7 Nein-Stimmen