Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss die in der Anlage aufgeführte Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant.

 


Sachverhalt:

Bezug nehmend auf die Beratungen und Entscheidungen der TOP 765/2013 (Doppelbelegung im Wahlgrab) und 781/2013 (Einführung von Wiesengräbern in der Form „weißes Kreuz“) wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend geändert bzw. angepasst.

 

Als ergänzende Vorlage wurden zwei Satzungsvarianten (a & b) vorgelegt, die sich in der Höhe der Kosten für die Grabherstellung unterschieden. Die Gemeindevertretung sollte sich für eine der Varianten entscheiden.

 

Herr Bürgermeister Corsten ließ über die günstigere Variante b) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Alsdann ließ Herr Corsten über die Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig