Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss vertagt diesen TOP in die kommende Sitzung der Gemeindevertretung am 20.03.2013.
Sachverhalt:
Bezug nehmend auf die Beratungen und Entscheidungen der TOP 765/2013 (Doppelbelegung im Wahlgrab) und 781/2013 (Einführung von Wiesengräbern in der Form „weißes Kreuz“) wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend geändert bzw. angepasst.
Nach kurzer Diskussion stellte Herr Bürgermeister Corsten den Antrag, diesen TOP in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig