Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss die gemeindeeinheitliche Einführung von Wiesengräbern auf den Friedhöfen, zunächst in Süsterseel, Havert und Saeffelen, in der Form „weißes Kreuz“ und die damit verbundene Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (siehe TOP 782/2013).

 


Sachverhalt:

Die „Gemeinschaft interessierter Bürger Havert“ begehrt mit Schreiben vom 14.12.2012 die Anlegung von Wiesengräbern auf dem Friedhof in Havert. Diese Gräber sollen aber, anders als bereits in der letzten Sitzungsrunde beschlossen, mit weißen Kreuzen je Grabstelle angelegt werden. So wie sie in der Gem. Waldfeucht bereits vorhanden sind. Also kein Gemeinschaftsgrabfeld. Auf dem Friedhof in Havert sollen auch Doppelwahlgrabbestattungen möglich sein.

 

Die Interessengemeinschaft hatte in Vorfeld eine Bürgerbefragung durchgeführt. Von 255 befragten Bürgern entschieden sich 195 für die Variante Kreuz, 56 für Gedenktafel und 4 für den Grabstein.

 

Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragt die SPD-Fraktion ebenfalls die Einführung von Grabkreuzen oder Gedenktafeln (auf jeder Grabstelle) auf den Friedhöfen in Havert und Saeffelen.

 

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.01.2013 die Situation im Zusammenhang mit den Wiesengräbern insgesamt neu zu überdenken und eine gemeindeeinheitliche Form zu beschließen.

 

Bei der gewünschten Bestattungsform handelt es sich um eine Grabstelle, die jeweils mit einem weißen Kreuz mit gleicher Beschriftungsart gestaltet sind. Die Kreuze werden von einer Einfassung mit Kiesbett umrandet. Die Umrandung soll auch zur Ablage von Kerzen, Blumenschmuck usw. dienen. Die Umrandung wird durch die Gemeinde hergestellt, die Kreuze werden durch die Gemeinde beschafft und aufgestellt. Die Rasenfläche wäre dann von der Gemeinde zu pflegen.

 

Die kalkulierten Kosten für Herstellung und 30-jährige Pflege der Grabstelle belaufen sich auf 3.562,00 € je Grabstelle (siehe Anlage). Die Kalkulation basiert auf Grundlage der Wiesengrabfläche in Süsterseel, um die Kosten besser mit den bisher kalkulierten (Gemeinschaftsgrabfeld) vergleichen zu können. Dabei ist vorgesehen, wie im Antrag Havert formuliert, in der Mitte zwischen den Grabreihen, keine Bestattungen vorzunehmen. 

 

Nach den Erfahrungen in der Gemeinde Waldfeucht muss davon ausgegangen werden, dass nach Einführung dieser Bestattungsform weit mehr als 80% der Bestattungen nach dieser Art durchgeführt werden. Die Folge daraus wird sein, dass die für die bisherigen Bestattungsarten bereitgehalten Flächen weiterhin mitgepflegt werden müssen. Aus diesem Grund ist davon abzuraten, Wiesengräber als Wahlgräber anzulegen. Es wäre ein Ausufern der Friedhöfe und den damit verbundenen Unterhaltungskosten zu befürchten.

 

Nach den Vorberatungen und je nach Ausgestaltung wird in der nächsten Sitzungsrunde die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesens in der Gemeinde Selfkant (Friedhofssatzung) angepasst werden müssen. Bestattungen könnten aber schon ab in Kraft treten der Friedhofsgebührensatzung (Änderung dazu siehe TOP 7xx/2013) durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

  2 Nein-Stimmen