Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschloss die Anzahl der Beisitzer auf sechs festzusetzen und den Wahlausschuss wie folgt zu besetzen:

 

 

Beisitzer

Vertreter

1.

Willi Peters

Anton Meiers

2.

Dr. K.-H. Kambartel

Dr. Wilfried Boms

3.

Hans Schürgers

Ernst Grein

4.

Josef Neiß

Heinz Beckers

5.

Willi Ruers

H.-H. Ruers

6.

Heinz Stassen

Theo Borgans

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) ist zur Kommunalwahl 2014 ein Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss hat u. a. die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und das Wahlergebnis festzustellen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden (Bürgermeister oder Vertreter im Amt) und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Gemeindevertretung wählt. Eine Benennung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.

 

Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll die Gemeindevertretung einen Stellvertreter wählen.

 

Die Besetzung des Ausschusses bestimmt sich nach § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO). Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt.

Es wurde folgender einheitlicher Wahlvorschlag unterbreitet:

 

 

Beisitzer

Vertreter

1.

Willi Peters

Anton Meiers

2.

Dr. K.-H. Kambartel

Dr. Wilfried Boms

3.

Hans Schürgers

Ernst Grein

4.

Josef Neiß

Heinz Beckers

5.

Willi Ruers

H.-H. Ruers

6.

Heinz Stassen

Theo Borgans

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig