Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschloss die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes  (VEP) Nr. 4/98 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

Die 1. Änderung umfasst die Verlegung der Baugrenze von 15,00 Meter auf 10,00 Meter entlang der Straße „Millener Weg“.

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2012 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 4/98 – beschlossen. Die Änderung umfasst die Verlegung der Baugrenze von 15,00 Meter auf 10,00 Meter entlang der Straße „Millener Weg“.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 39 – 41/2012 am 14. Oktober 2012 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung in derselben Ausgabe des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 22. Oktober 2012 bis einschließlich 22. November 2012 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusetzen.

 

Mit Schreiben vom 08. Oktober 2012 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. November 2012 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 10. Dezember 2012 bis einschließlich 10. Januar 2013 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 39 – 41/2012 vom 14. Oktober 2012 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden,  sowie während der Offenlage des Planentwurfs wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Die im Rahmen der Verlegung der Baugrenze verlangten Auflagen ( Zurücksetzung des Zaunes und des Stromanschlusskastens wurden inzwischen vollzogen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig