Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2013. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde  Selfkant  nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2013 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds waren der Einladung als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

a)      St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 19. November 2012 beantragte die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Luftgewehren für die Jugendarbeit. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.497,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 

b)      TC Selfkant Westerheide e.V.

Der TC Selfkant Westerheide e.V. hatte mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 die Gewährung eines Zuschusses zur Renovierung der Duschen sowie zur Instandsetzung (Tennismehl, Tennisnetze, Schleppnetze u.a.) der Tennisplätze beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.529,93 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

c)      TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 30.12.2012 beantragte der TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Kostüme für die 1. Garde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.519,57 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2007.

 

d)      V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. beantragte mit Schreiben vom 21. Dezember 2012 die Gewährung eines Zuschusses zur Modernisierung der Flutlichtanlage und zur Verbesserung der Sportplätze (Sand, Erde, Rasen etc.). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4.000 € - 5.000 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 

e)      Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Mit Schreiben vom 20.12.2012 beantragte das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei neuen Konzertflöten zum Preis von 1.228,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2012.

 

f)       St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen e.V.

Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen e.V. hatte mit Schreiben vom 10.01.2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage für den neuen Schießstand im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus Saeffelen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.550,00 €. Die letzte Bezuschussung sollte im Jahr 2012 erfolgen. Da die geplanten Umbauten im neuen Schützenheim sich verzögert haben, wurden die Mittel im Jahr 2012 nicht abgerufen, weil die Schützenbruderschaft diese sensible Anlage nicht in einem Rohbau installieren wollten. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft hat noch keinen Zuschuss aus dem Sonderfonds erhalten.

 

g)      Instrumentalverein Süsterseel

Mit Schreiben vom 03.01.2013 beantragte der Instrumentalverein Süsterseel die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds zur Neuanschaffung von Instrumenten in Höhe von 2.745,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2011.

 

h)      Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch

Das Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch hat mit Schreiben vom 11. Januar 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente für die Jugendausbildung beantragt. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 3.000 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

i)        Gesangverein St. Josef Schalbruch 1949 e.V.

Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragte der Gesangverein St. Josef Schalbruch 1949 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Keyboards in Höhe von 1.950,00 €. Der Antrag ging nach der Antragsfrist am 15.01.2013 ein. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2004.

 

Herr Baum verwies auf die Ausführungen in der Einladung und bat um Wortmeldungen.

 

Zunächst fragte Herr Hamers von der Fraktion Pro Selfkant nach, ob die Haushaltsmittel, die im letzten Jahr nicht abgerufen wurden, in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden können.

 

Herr Bürgermeister Corsten verneinte dies. Es gebe jedoch die Möglichkeit, die Richtlinien zu ändern und eine Übertragung, der nicht verausgabten Mittel darin aufzunehmen.

 

Sodann beantragte Herr Hamers die Mittel aus dem Sonderfonds wie folgt zu verteilen:

 

Der Gesangverein St. Josef Schalbruch soll aus der Bezuschussung herrausfallen, da der Antrag verspätet eingegangen ist.

 

St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V.                 299,40 €

TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V.                                              500,00 €

V.f.R. 1912 Tüddern e.V.                                                       500,00 €

St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen e.V.                500,00 €

 

TC Westerheide Süsterseel, Instrumentalverein Süsterseel und Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch sollen jeweils den Restbetrag zu einem Drittel bekommen.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion meldete sich Herr Stassen zu Wort.

 

Er beantragte, die Mittel aus dem Sonderfonds wie folgt zu verteilen:

St. Sebastinanus Schützenbruderschaft Tüddern:                      299,40 €

TC Westerheide Süsterseel                                                     280,54 €

TSV „Rot-Weiß“ Tüddern                                                      500,00 €

Instrumentalverein Süsterseel                                                   500,00 €

Trommler- und Pfeiferkorps Isenbruch                        500,00 €

Gesangverein Schalbruch                                                        390,00 €

 

Der V.f.R. Tüddern soll keinen Zuschuss erhalten, weil kein Kostenvoranschlag vorgelegt wurde. Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg erhält keinen Zuschuss, weil die letzte Bezuschussung im Jahr 2012 erfolgt ist. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen soll keinen Zuschuss erhalten, weil sie die Mittel im Jahr 2012 nicht abgerufen hat. Die Schützenbruderschaft könne im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen.

 

Im Namen der SPD-Fraktion beantragte Herr Vromen, bei der Bezuschussung dem Gesangverein Schalbruch keinen Zuschuss zu gewähren, weil der Antrag nach dem Stichtag eingegangen sei. Dagegen soll die Schützenbruderschaft Saeffelen einen Zuschuss erhalten. Ansonsten schloss er sich der Zuschussgewährung, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, an.

 

Nach einer längeren Diskussion wurde der Wunsch geäußert, die Richtlinien der Gemeinde über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Jugendgruppen zu ändern, so dass nicht verausgabte Mittel ins nächste Jahr übertragen werden und die Antragsfrist neu geregelt wird. Sodann ließ der Vorsitzende über den Antrag der CDU-Fraktion zur Verteilung der Mittel abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                     10 Ja-Stimmen

                                                                                    3 Nein-Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung