Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung in
Ihrer Sitzung am 14.11.2012 beauftragt, Vorschläge zur Gegenfinanzierung für
die Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung z.B. durch Erhöhung der
Grundsteuern zu unterbreiten.
In der als Anlage beigefügten Hebesatzsatzung
werden die Hebesätze der Grundsteuer A von 245 v.H. auf 280 v.H. und die
Hebesätze der Grundsteuer B von 440 v.H. auf 445 v.H. erhöht.
Durch die Erhöhung ist bei der Grundsteuer A
mit Mehrerträgen von ca. 10.000 € und bei der Grundsteuer B von 16.000 € zu
rechnen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Herr Stassen schloss sich für die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag ebenso an, wie Herr Peters von der SPD.
Herr Werny (SPD) machte gleichzeitig deutlich, dass die SPD hierzu keine einheitliche Meinung habe.
Für die FDP-Fraktion schlug Herr Busch eine Erhöhung der Grundsteuer A auf 265 % und für die Grundsteuer B auf 446 % vor.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen