Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Es wurde beschlossen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, da es ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.

 


Aufgrund des Gesetzes über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen vom 18. September 2012 sind die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinde in der Kreisordnung (KrO NRW) geändert worden.

Gemäß § 55 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

Nach einer Stellungnahme des Innenministeriums NRW fällt die Zuständigkeit der Benehmensherstellung entgegen der bisherigen Auskunft der Bezirksregierung  in den Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Daher wurde zunächst der Tagesordnungspunkt zur Tagesordnung gestellt. Dies ist nunmehr hinfällig.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig