Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.

 


Sachverhalt:

In Ihrer Sitzung vom 02.02.2017 beschloss die Gemeindevertretung das Integrierte Entwicklungskonzept Westgemeinde zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Laufzeit von vier Programmjahren (2017 – 2020).

 

Nach Ablauf der Programmjahre bis 2020 ist eine erneute Beantragung für das Jahr 2022 abgelehnt worden. Somit wird ein weiterer Antrag für das Programmjahr 2024 gestellt. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Maßnahmen die bereits im Gesamtkonzept „Interkommunales Entwicklungskonzept Westzipfelregion“ Priorität A in der Sitzung vom 02.02.2017 beschlossen wurden.

 

Im Zuge des Schulumbaus, wurden jedoch verschiedene Projekte nicht ausgeführt um die Gelder dem Schulbau zur Verfügung zu stellen.

Der nun vorliegende Gesamtantrag mit den Programmjahren 2024 – 2031 stellt die zweite Stufe des IEK und das damit verbundene Umsetzungsprogramm für Höngen dar.

 

Die überschlägig ermittelten zuwendungsfähigen Gesamtkosten für das Programmjahr 2024 belaufen sich auf 327.100,00 €. Die beantragte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beläuft sich auf 196.260,00 €. Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht einem Betrag von 130.840,00 €.

 

Die überschlägig ermittelten zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 8.844.000,00 €. Die beantragte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beläuft sich auf 5.306.400,00 €. Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht einem Betrag von 3.537.600,00 €.

Die Kostenaufteilung über die Jahre und Maßnahmen ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Hierzu wurde am 22. Januar 2024 ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst, der der Einladung als Anlage beigefügt ist.

In diesem Dringlichkeitsbeschluss wurde der Bürgermeister ermächtigt, für die Einzelmaßnahme „Sanierung der Multifunktionshalle im Haus der Kinder“ einen separaten Antrag über EFRE "Wohnviertel im Wandel" in Verbindung mit dem Stepp 2024, Antrag für Städtebaufördermittel, zu beantragen.

 

Herr Stassen bat darum, den Beschlussinhalt näher zu erläutern. Herr Goertz führte hierzu aus, dass die geplanten Maßnahmen mit einer 60%igen Förderung belegt seien. Eine neue Fördermöglichkeit könne aber eine deutliche höhere Förderung bieten. Um diese Förderung zu beantragen war ein Dringlichkeitsbeschluss notwendig. Alle Einzelmaßnahmen werden aber noch separat vom Rat beschlossen.

 

Nach Klärung von Detailfragen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig