Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant die Flächenkulisse der Bezirksregierung Köln zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan (die Flächen-Nrn. 6, 8 ,9 ,10 ,12 ,14 ,15 der Anlage „Potentialflächen bereinigt“) in Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N 30 – Windkraft Selfkant – einzuleiten und zum benannten Verfahren

 

           die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und

 

           die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 


Sollte die Gemeindevertretung zur Sitzungsvorlage 139/2024 einen Grundsatzbeschluss zu möglichen Flächenpotenzialen für die Windenergie in der Gemeinde Selfkant gefasst haben, ist auf dieser Grundlage das entsprechende Verfahren zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes (sog. Positivplanung) einzuleiten.

 

Sachverhalt:

 

In Erfüllung der landesplanerischen Vorgaben erstellt die Bezirksregierung Köln derzeit den Entwurf zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan. Ein konkreter Planentwurf ist aktuell noch nicht bekannt, er soll aber im März 2024 fertiggestellt sein und am 28. Juni 2024 vom Regionalrat beschlossen und damit das Verfahren zur Änderung des “Regionalplanes” eingeleitet werden.

 

Mangels anderweitiger Informationen zum damaligen Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlagen 131/2024 und 139/2024 „Grundsatzbeschluss zur Darstellung möglicher Flächenpotenziale für WE in der Gemeinde Selfkant“ hat die Gemeindeverwaltung die als Anlage beigefügte Flächenkulisse auf Grundlage der LANUV-Studie erstellt. Diese Untersuchung bildete den aktuellsten Stand möglicher gemeindlicher Potenziale ab. Die Bezirksregierung Köln hat nunmehr inzwischen am 14.02.2024 ihr regionalplanerisches Konzept einschließlich der angewandten Ausschluss- und Restriktionskriterien vorgestellt. Die Ausschlusskriterien entsprechen in weiten Teilen denen, der in der LANUV-Studie angewandten Kriterien. Es besteht daher eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die von der Bezirksregierung identifizierten und im Rahmen des zukünftigen Entwurfs zur zeichnerischen Festlegung vorgesehenen Flächen im Wesentlichen in ebenfalls diesen Räumen bewegen werden.

 

Im Rahmen des dann in der 2. Jahreshälfte durchzuführenden Beteiligungsverfahrens zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan der Bezirksregierung Köln wird sich die Gemeinde Selfkant mit den dann im Gemeindegebiet verorteten Flächen auseinandersetzen und Argumente für und gegen einzelne Flächen sammeln und vorbringen müssen. Der zeitliche Rahmen hierfür wird voraussichtlich einen Monat betragen.

 

Mit dem Anstoß eines Flächennutzungsplanänderungsverfahren zum Thema „Windenergie“ (sog. Positivplanung) könnten über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Argumente für/ gegen die Flächenkulisse „gesammelt“ werden.

 

Es sollte bestenfalls die gesamte bekannt werdende Flächenkulisse der Bezirksregierung ins gemeindliche Verfahren übernommen werden. Gegebenenfalls ist es so möglich, Einfluss auf die Lage der regionalplanerischen Windenergiebereiche im Gemeindegebiet Selfkant zu nehmen.

 

Hinweis:

 

Es ist richtig, dass die Baurechtschaffung für Windräder keine verbindliche Bauleitplanung, also einen Bebauungsplan, erfordert. Es genügt, eine Fläche für die Windenergie auf Ebene des Flächennutzungsplans darzustellen. Dieses Verfahren ist jedoch erst (nach zweimaliger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie den erforderlichen Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretung und der Genehmigung durch die Bezirksregierung) mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen und erst dann liegt Baurecht für Windenergieanlagen vor. Auf dieser Grundlage können dann entsprechende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden.

 

Mit diesem Beschluss ist noch keinerlei Baurecht für WEA geschaffen, da ein derartiges Verfahren immer ergebnisoffen durchgeführt wird. Selbst eine Verfahrenseinstellung ist jederzeit denkbar und liegt in der Entscheidungskompetenz der Gemeindevertretung. Das Verfahren dient zunächst lediglich einer breitgefächerten Informationsgewinnung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Eine zeitnahe Einleitung würde die Gemeinde in allen Belangen handlungsfähig machen. 

 

Hierzu ist es erforderlich, im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant die Flächenkulisse der Bezirksregierung Köln des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan in Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zu ändern.

 

Vor Einstieg in die Beratung erklärten sich die Herren Schmitz und Janßen für befangen und begaben sich für die Dauer der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in den Zuschauerbereich.

 

Anschließend bat der Bürgermeister um Wortmeldungen.

 

Herr Stassen stellte für die CDU-Fraktion einen Vertagungsantrag, da noch Beratungsbedarf bestehe. Man wolle versuchen, den Ort Höngen zu entlasten. Innerhalb von 14 Tagen solle dann eine Sondersitzung einberufen werden.

 

Herr Toni Meiers entgegnete, dass man keine zwei Wochen warten könne mit einer Entscheidung.

 

Über den Vertagungsantrag ließ der Bürgermeister abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. In 14 Tagen soll der Tagesordnungspunkt in einer Sondersitzung behandelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja-Stimmen

14 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

 

Der Vertagungsantrag wurde somit abgelehnt.

 

Herr Busch erklärte, dass er eine Vertagung nicht für sinnvoll erachte.

 

Über das weitere Vorgehen wurde anschließend eingehend diskutiert.

 

Herr von der Heide, VDH GmbH, erläuterte, dass seiner Ansicht viele Flächen ausgewiesen werden sollten, um eine gute Verhandlungsbasis zu haben. Im weiteren Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung können dann Flächen gestrichen werden. Herr Schmell bekräftigte, dass Argumente gegen zu viele Winenergieanlagen gesammelt werden sollen. Ein Stopp des Änderungsverfahrens sei jederzeit möglich

 

Im weiteren Diskussionsverlauf bestand Einigkeit darüber, dass man die Ortschaft Höngen möglichst entlasten wolle.

 

Schließlich ließ Herr Reyans über den von Herrn Meiers formulierten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen