Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der Stadt Tönisvorst zu einem Preis von 550.000 € wird zugestimmt. Die übrigen Bedingungen des Ankaufs zum Kreistagsbeschluss vom 19.09.2023 (0118/2023) bleiben unverändert.

 

2.    Die Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Erwerb zuzustimmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.   8,95 %

 

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei dem Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch die NEW AG.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

 

Am 19.09.2023 hat der Kreistag dem Erwerb der Anteile der Stadt Tönisvorst zu einem Kaufpreis von 500.000 € zugestimmt (0118/2023).

Die Stadt Tönisvorst hat zum Ausdruck gebracht, dass sie nur ungern ihre Gesellschafterstellung an der NEW Tönisvorst GmbH aufgeben möchte. Wichtig ist ihr dabei, dass sie sich durch den Verkauf der Geschäftsanteile nicht schlechter stellt, als wenn sie Gesellschafterin der NEW Tönisvorst GmbH bleiben würde.

Aus diesem Grunde hat die NEW AG in den Verhandlungen zugesagt, den entsprechenden Anteil am Beteiligungsbuchwert der NEW Tönisvorst GmbH als Kaufpreis zu zahlen. Der Kaufpreis hat sich nach neuen Berechnungen auf 550.000 € erhöht.

Die Integration der NEW Tönisvorst GmbH führt zu Synergieeffekten, an denen die NEW AG die Stadt Tönisvorst im Rahmen des Kaufs teilhaben lassen möchte. Deshalb ist auch der von der NEW AG jetzt angebotene Kaufpreis von 550.000 € unter Berücksichtigung aller Aspekte angemessen, um die Integration der Gesellschaft zu ermöglichen und die Synergieeffekte zu heben.

Die Stadt Tönisvorst hat in ihrer letzten Ratssitzung im Dezember 2023 dem Verkauf zu einem Preis von 550.000 € zugestimmt.

Damit erhöht sich der Kaufpreis zum ursprünglichen Beschluss um 50.000 € mit der Folge, dass der Erwerb zu dem höheren Kaufpreis dem Kreistag erneut zur Zustimmung vorzulegen ist.

Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO bedarf es hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der  vorherigen Zustimmung des Kreistages. Mit der Bezirksregierung konnte vereinbart werden, dass ein erneutes Anzeigeverfahren nach der GO NRW nicht erforderlich ist. Der Beschluss ist der Aufsichtsbehörde lediglich zur Kenntnis zu geben.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

einstimmig