Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der o.g. öffentlichen
Auslegung zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – der Gemeinde Selfkant mit Planzeichnung, Begründung und
Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte
Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit – Anlage
1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und
die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der o.g. öffentlichen
Auslegung zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – der Gemeinde Selfkant mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht
und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage beigefügte Stellungnahme
der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger öffentlicher Belange – Anlage 2)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
D. Verfahrensbeschluss
Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen und des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), beschließt die
Gemeindevertretung den Plan zur Änderung Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort
Nahversorgung Selfkant-Nord - des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung und
Umweltbericht.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB einzuleiten.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 05.05.2022 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden
Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die
Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 31.05.2022 (Vorlage 954/2022) gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke
Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69 (teilweise), 70 (teilweise), 71, 270
(teilweise) und 285 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche (M)“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2022 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 25-28/2023 vom 16.07.2023 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-28/2023 vom 16.07.2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 20.07.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 –
Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß
§§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2023
(Vorlage 098/2023) beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 49/2023 vom
10.12.2023 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2
BauGB, den Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N
29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – mit
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen,
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 18.12.2023 bis
einschließlich 02.02.2024 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das
Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während
der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder im Internet
über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das
Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom
13.12.2023 zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – nebst
Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – in der Zeit vom 18.12.2023 bis
einschließlich 02.02.2024 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf
der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 49/2023 vom 10.12.2023
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=75148
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligungen
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7
BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang
setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach
§ 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des
Abwägens stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 1 –
Abwägungstabelle der Öffentlichkeit) zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung und der Planauslegung
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle (Anlage 2 – Abwägungstabelle
der Träger öffentlicher Belange) zum Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen
Beteiligung und der Planauslegung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Der Bürgermeister rief den
Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen. Nach kurzer Diskussion bestand
Einigkeit darüber, dass über die Abwägungstabellen en bloc abgestimmt werden
soll. Weitere Wortmeldungen ergingen nicht
Abstimmungsergebnis:
einstimmig