Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschloss die Gemeindevertretung die Änderung Nr. N6 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.

 

Die Änderung umfasst auf den Grundstücken Gemarkung Höngen, Flur 3, Nr. 515, 516, 517 und 518 die veränderte Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Gas“.

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 29. Februar 2012 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N6 des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Änderung soll auf den Grundstücken Gemarkung Höngen, Flur 3, Nr. 515, 516, 517 und 518 die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Gas“ geändert werden.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 31-32/2012 am 12. August 2012 gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung in  derselben Ausgabe des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 20. August 2012 bis einschließlich 20. September 2012 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 6. August 2012 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. September 2012 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 21. September 2012 bis einschließlich 22. Oktober 2012 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 31-32/2012 vom 12. August 2012 öffentlich bekannt gemacht.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sowie während der Offenlage des Planentwurfs wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig