Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das als Anlage beigefügte Wasserversorgungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz (LWG NRW) sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept war der zuständigen Bezirksregierung erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen. Danach ist das Wasserversorgungskonzept alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen.

 

Das Wasserversorgungskonzept muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet der Gemeinde Selfkant die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.

 

Die für das Gemeindegebiet der Gemeinde Selfkant zuständige Verbandswasserwerk Gangelt GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Selfkant das beigefügte Wasserversorgungskonzept zum 01.01.2024 fortgeschrieben.

 

Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

einstimmig