Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2022 mit der Bilanzsumme von 100.224.962,38 € fest. Der
Jahresüberschuss in Höhe von 936.046,44 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
2.
Der Rat
der Gemeinde Selfkant erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den
festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorbehaltlos Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.09.2021 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2022 geprüft.
Der
entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung elektronisch übersandt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.
Nach einer kurzen Anmerkung von Herrn Werny ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen und erklärte, dass er bei Punkt 2 nicht mitstimmen werde.
Abstimmungsergebnis:
zu 1.
einstimmig
zu 2 einstimmig