Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die beigefügte 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Gebühren für Restabfall werden im Jahr 2024 nach dem Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation in einzelnen Bereichen leicht steigen. Dies betrifft auch die Gebühren für Biomüll.

 

Die Erhöhung der Gebühren ist in erster Linie darin begründet, dass das Abfallentsorgungsunternehmen im Rahmen der rechtmäßig gestellten Preiserhöhungsanfrage für 2024 (Preisgleitklausel) deutliche Kostensteigerungen nachgewiesen hat. Diese haben auch unmittelbaren Einfluss auf die Gebühren für Biomüll.

Hinzu kommt ein starker Einbruch bei den Erträgen aus der Altpapierverwertung. Für das kommende Jahr ist mit deutlich weniger Erlösen zu rechnen, da der Ankaufspreis für Altpapier stark gesunken ist.

 

In diesem Zusammenhang wird im Jahr 2024 ein Überschuss in Höhe von 48.335,29 Euro aus dem Jahr 2021 aufgelöst, um die Gebühren möglichst stabil zu halten.

Der noch vorhandene Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von 106.485,51 Euro soll dementsprechend erst in Folgejahren aufgelöst werden, um weiteren Schwankungen bei den Abfallgebühren entgegenzuwirken.

 

Das Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen. Nach kurzer Diskussion und der Beantwortung von Rückfragen zur Gebührenkalkulation ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig